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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
32.1970, Heft 2/3.1970
Seite: 128
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1970-02-03/0056
Von den Anfängen der Kanderner Eisenwerke

von A. E i s e 1 e, Kandern

„Bergwerks Verweserei" 1571 erstmals genannt

Am 26. Juli 1512 verlieh der Markgraf Christoph von Baden „unsern lieben
besunderen Peter Mußlern und Peter München, diesr zyt römischer keyserlicher
maistat unsers allergnadigsten herrn zeugwarter zu Brysach und Ensisheim unser
hammerschmittin zu Cander". Aus dem umfangreichen Schriftstück interessieren
uns hier folgende Sätze: es werden die Erzplätze genannt rund um Kandern
„mit dem wasserfale der yetzigen hammerschmittin zu Meren-Cander gelegen.*
Das Wort „yetzige" deutet darauf hin, daß früher eine Hammerschmiede an
einem andern Orte war, vermutlich zwischen Kandern und Riedlingen in dem
ausgegangenen Orte Diechligen. Wichtig ist ferner, daß der Markgraf verlangt,
daß ihm jederzeit vor anderen „ysin kugeln oder ander ysinwerk von ofen und
anderen güssen auch schmitysin" von den Pächtern geliefert werden. Es sind
also damals schon Öfen in Kandern gegossen worden. Seit ich vor einigen Jahren
einen solchen eisernen Ofen erwerben konnte, erfuhr ich, daß in vielen Häusern
solche Öfen waren.

Die „Weserei" in Kandern (Aujn. W. Trenkle, Kandern)

Daß aber schon vor 1512 hier Öfen gegossen worden sind, beweist ein Eintrag
im Straßburger Bürgerschaftsbuch, wo wir auch lesen, wer Öfen gegossen hat. In
„Le livre de la bourgoisie de la Ville de Strasbourg" finden wir im zweiten
Band folgenden Eintrag: „1498 Item Wilhelm Rosekopff der ofengiesser hat das
burgrecht koufft vff samstag nach Appolonytag (10. 2.) und will dienen mit
winstichern." Dieser Ofengießer mit Namen Roßkopf will also Bürger werden
in der großen Handelsstadt am Rhein. Voraussetzung dafür ist, daß er einer
Zunft angehört. Jedenfalls dürfen wir annehmen, daß er schon einige Zeit in
Straßburg tätig war. Da hilft eine Urkunde im Archiv der Stadt Straßburg
aus dem Jahre 1509 weiter. Es handelt sich um eine Schuldverschreibung, in der

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