http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-01-02/0047
wählten die naheliegenden Badstuben und logierten nach Bedarf in den bereitgestellten
Gastzimmern der zugehörigen Wirtschaft, ohne die das Bad nicht hätte
bestehen können. Badrecht und Kozession zum Wirten wurden von der Behörde
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nach eingehender Untersuchung über die Wirksamkeit des Heilwassers und
der „bequemlich eingerichteten Logierung'* der Gäste verliehen. Waren die Voraussetzungen
geboten, befürwortete der Röttier Landvogt von Leutrum die Gesuche
beim Hofratskollegium in Karlsruhe entscheidend. Bei allen Anträgen wußten
die Badwirte ihre Basler Gäste empfehlend zu vermerken. Die Stadtleute
Der Bader. Hans Sachs 1568
rund um die Münsterpfalz hatten zwar in der Nähe genug eigene Badhäuser zur
Auswahl (2), jedoch ihre herkömmliche Vorliebe für das Markgräflerland mit seinem
Wein und der gerühmten Gastfreundschaft veranlaßte sie nur allzugerne, eine
sommerliche Kurzeit an den stadtnahen Badeorten im Wiesental oder im Rebland
einzulegen, die sie mit ihren Chaisen zum vergnüglichen Baden und Zeitvertreib
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