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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 1/2.1971
Seite: 61
(PDF, 20 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-01-02/0063
Katarrhe aller Art, bei Leberleiden, Stauungen der Unterleibsorgane, Nieren- und
Blasenleiden, insbesondere aber gegen Frauenkrankheiten, Rheumatismus und
Gicht anzuwenden.

Am 30. März 1742 erlaubte die verwitwete Markgräfin Wilhelmine dem
unternehmungsfreudigen Bauherrn Bronner den Bau der Mühle mit einem Rendelgang
und die Badegerechtigkeit für ein neues Badhaus, das imstande wäre, die
hohen Ansprüche der fremden wie einheimischen Badgäste mit der „nötigen
Bequemlichkeit, Logirung und Bewirtung unklagbar zu befriedigen". In der Residenz
erwartete man, daß sich der Badwirt befleißige, die Gäste mit gebührendem
Vorteil zu bedienen, damit das Bad nach und nach in „renommee" und guten
Ruf gelange. Alle im Wirts- oder Badhaus verzapften in- und ausländischen
Weine, Bier und Branntwein sollten ordentlich mit dem alten und neuen Wirts-
Umgeld versteuert werden. Für die Mühle wurde Bronner mit 2 Malter Korn
Mühlenzins belastet, und als Mahllohn (Multer) durfte er nicht mehr fordern als

Riedlinger Bad (Aufn. Fr. Scbülin, 1970)

wie es bei seinen Nachbarn üblich war. Für das Wirtsrecht zahlte er 75 fl Taxgeld.
Mühle und Badhaus waren der Landordnung unterstellt, d. h. sie durften als
Erblehen weder verkauft noch vertauscht oder verpfändet werden.

Der Werkmeister Arnold entwarf den Plan für die Mühle, das Badhaus und
die Wirtschaft, für ein kostspieliges Bauunternehmen, das schon einen vermöglichen
Mann voraussetzte. Seine Erwartungen müssen sich auch bald erfüllt haben: 1751
bat Bronner beim Oberamt um einen 2. Mahlgang und zur Bequemlichkeit der
Badgäste um den Bau einer Gartenanlage mit einer „etwa 100 Schritt langen
Allee" beim Badhaus.

Bald — 1775 — zog auch der Freier der Müllerstochter Katharina ein, Johann
Peter Pfunder (1724—1773) aus der Wollbacher „Blume", ein unternehmensfreudiger
Alann mit neuen Plänen. Er bewarb sich um Erneuerung des Privilegs für
sein „frisch renoviertes Badhaus". Doch die Behörde lehnte sein Gesuch um Erweiterung
der Mühle in Stein ab, er solle besser ein „intentioniertes Bad- und
Gasthaus" herrichten, da es „unschicklich" sei, eine Mansarde mit Gästezimmern
auszubauen. Wie solle er als Mann ohne bereites Barvermögen und mit Schulden
ein derartig umfassendes Bauwesen ohne seinen Ruin durchführen! Doch der Bad-

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