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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 1/2.1971
Seite: 81
(PDF, 20 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-01-02/0083
In einem kurzen Gutachten sollen die ökologischen Bedingungen aufgezeigt werden
, die zur Erhaltung der zu schützenden Objekte erforderlich sind. Weiter sind
für die verschiedenen Standorte die geeigneten Baum- und Straucharten anzugeben.

Diese zu erstellende Unterlage ist Voraussetzung für die Ausarbeitung des Landschaftspflegeplanes
.

Schlußwort

Wir sind der Ansicht, daß die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes im
Einklang stehen mit den Interessen der bäuerlichen Bevölkerung, ebenso mit denen
der Allgemeinheit, die Anspruch hat auf ein gesundes Leben und somit auf die
Erholung in gepflegten Landschaften mit naturnahen Räumen. Letztere sind auch
für Wissenschaft und Forschung von unersetzlichem Wert.

Die im deutschen Raum einmalige Landschaft am Isteiner Klotz ist in wenigen
Jahren derart verunstaltet worden, daß es großer Anstrengungen bedarf, die furchtbaren
Schäden einigermaßen zu verdecken.

Schon der gesunde Menschenverstand macht jedem klar, daß ein weiterer Eingriff
nicht verantwortet werden kann. Dazu sollte es eigentlich keiner besonderen
Schutzbestimmungen bedürfen.

Wir fordern, daß der Abbauantrag nicht nur für den Bereich des Schutzgebietes
abgelehnt wird, sondern daß im Interesse der Landwirtschaft und damit auch der
Landschaftspflege, die fruchtbaren Böden östlich des Landschaftsschutzgebietes erhalten
bleiben.

Da nicht alle von der Landwirtschaft leben können, ist durch Ansiedlung kleinerer
Industriebetriebe an geeigneten Orten den Gemeinden zu helfen. Schichtarbeit,
wie sie von Nebenerwerbslandwirten bevorzugt wird, ist in vielen Betrieben
möglich. Dabei sollte auch an die Beschäftigung von Frauen gedacht werden, was
im Kleinkemser Zementwerk nur in sehr bescheidenem Maße möglich ist.

Es ist damit zu rechnen, daß dann die Frage der Weiterbeschäftigung von
derzeitigen Werkangehörigen recht schnell geklärt wird. Wer die Verhältnisse kennt,
muß sogar annehmen, daß es dann dem Zementwerk schwerfallen dürfte, die
Arbeitskräfte zu halten, um den Betrieb bis zur Ausschöpfung der bereits genehmigten
Abbaumengen weiterzuführen.

Voraussetzung für eine Sanierung des Kleinkemser Bereiches ist die Beseitigung
der derzeitigen Staubimmission.

Das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat den sachverständigen
ehrenamtlichen Mitgliedern der Landesstelle für Naturschutz- und Landschaftspflege
in einer Besprechung und Ortsbesichtigung am 16. 11. 1970 die Möglichkeit zu
einer genauen Information gegeben. Dabei betonte Regierungspräsident Dr. Person,
daß insgesamt gesehen den Argumenten des Naturschutzes und der Wissenschaft
ein etwas stärkeres Gewicht beigelegt werden müsse.

Es ist damit zu rechnen, daß in Kürze nach Beratung im Kultusministerium die
Angelegenheit im Staatsministerium entschieden wird, nachdem dem Landtag Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben worden ist.

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