Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 1/2.1971
Seite: 104
(PDF, 20 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-01-02/0106
Helmut Gerber: Der Hegau. Landschaft zwischen Rhein, Donau und Bodensee; Verlag
Rombach, Freiburg 1970. 221 Seiten und Routenkarte 1:125 000, DM 14 —

Als dritten Band der Wanderbücher des Schwarzwaldvereins hat der Verlag Rombach,
Freiburg nach den Bänden „Wutach- und Gauchachschlucht" und „Hotzenwald" einen
neuen über den Hegau herausgebracht. Das wieder handliche und von hervorragenden
Fachleuten mitgestaltete Taschenbuch gibt für den Wanderer, aber auch für den Freund
der Hegaulandschaft interessante Anregungen. Neben 47 Wandervorschlägen mit den
nötigen Anschlüssen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln ist dieses Büchlein eine kurze
Zusammenfassung über den Hegau als Landschaft (Helmut Gerber), seine Geologie (Albert
Schreiner) die Ur- und Frühgeschichte (Rolf Dehn), seine Geschichte (Herbert Berner), den
Wald (Wilhelm Bernhard, Hans-Dieter Stoffler), die Pflanzenwelt (Gerhard Lang, Hans-
Dieter Stoffler), die Fauna (Jürgen Kleß) und die 300 Vogelarten (Rudolf Kuhk). Ein
begrüßenswertes Register sämtlicher Orte, Burgen und Schlösser mit kurzen geographischen
und historischen Angaben von Helmut Gerber, Anneliese Müller und Jürgen Tes-
dorpf ist eine wertvolle Ergänzung zu den zusammenfassenden Betrachtungen. Auch der
Autowanderer ist nicht vergessen und findet eine Liste der Parkplätze im westlichen
Bodenseegebiet.

Für jeden, der sich eine erste Orientierung über den Hegau verschaffen will und auf
seinen Wanderungen diese schöne Landschaft in ihrer vielfältigen Gestalt bewußter erleben
will, ist hier ein glückliches Maß an Wissenswertem und doch auch wieder eine
Fundgrube von Anregungen zum erweiterten Studium zusammengestellt, zu dem eine
Bibliographie am Ende des Büchleins einlädt. G. Moehring

Dr. Johannes Gut: Die Landschaft auf den Landtagen der markgräflich
badischen Gebiete. Schriften zur Verfassungsgeschichte, Bd. 13, Verlag Duncker
und Humblot, Berlin 1970, 405 S., DM 68,—

Mit diesem Werk liegt eine verdienstvolle Zusammenfassung bzw. verfassungsrechtliche
Interpretation der Landtagsabschiede und ähnlicher Quellen zwischen 1536 und 1668
für die beiden historischen Landesteile Baden-Baden und Baden-Durlach vor. Johannes
Gut untersucht die Begriffe „Landschaft", „Landtag", „Ausschüsse" und „engerer Ausschuß
", ihre rechtliche Natur, ihre Struktur und Zusammensetzung, ihre Stellung gegenüber
dem Markgrafen, ihre beschließenden und beratenden Aufgaben. Erkennbar werden
die Unterschiede zwischen den Vertretungen der unteren Lande als korporativ gegliederten
Landständen und denen der oberen Lande, die als unmittelbare Vertreter ihrer Mitbürger
und Gemeinden auftraten. Auch die Entwicklung von der militärisch organisierten
Versammlung der ganzen Landschaft, die für Rötteln-Sausenberg noch Anfang des 16. Jh.
belegt ist, über die Landtage in Form von Ausschüssen, die seit 1554 faßbar werden, bis
hin zu den „Engeren Ausschüssen", die ihre Bedeutung an der Wende zum 17. Jh. erlangen
, wird aufgezeigt. Gemeinsam ist allen Landesvertretungen das Fehlen von Adel und
Geistlichkeit. Der Verfasser, der u. a. auch auf den Arbeiten von Karl Seith fußt, betont im
übrigen mit Recht die Unterschiede: „Die verschiedenen Herrschaften (bildeten) auch in der
Form ihrer Landesvertretung einander völlig fremde Wesen". Eine Vereinheitlichung oder
gar ein Zusammenschluß der Landesvertretungen hat nie stattgefunden. Die einzelnen, an
Baden gekommenen Herrschaften behielten ihr eigenes Recht, wobei eben „das alte Herkommen
" eine große Rolle gespielt hat. Das Festhalten an den verschiedenartigen eigenen
Rechten läßt zwar eine beachtliche Sicherheit der Rechtsgrundlagen erkennen, aber gerade
dadurch litten Wirksamkeit und Einfluß der Landstände im Ganzen. Die Zersplitterung
hatte aber zur Folge, daß die Markgrafen ihre Vereinbarungen anscheinend mit den
schwächsten Landtagen zuerst schlössen, wodurch die Entschlüsse der anderen Landtage
in gewisser Weise präjudiziert wurden. So hat „das alte Herkommen" schließlich mit zum
sang- und klanglosen Ende der Landesvertretungen im Zeitalter des Absolutismus beigetragen
(1668).

Natürlich ergeben sich zahlreiche weitere Fragen, und Gut selbst weist darauf hin,
daß noch Grundlagenforschungen z. B. über den Verwaltungsaufbau von Rötteln-Sausenberg
und über die Stellung der Vögte in der Herrschaft Badenweiler fehlen. Die Arbeit
von Johannes Gut sollte ein Anstoß zu weiteren Forschungen sein. Sie ist ein wertvoller
Beitrag zur vergleichenden Geschichte des Staatsrechts im 16. Jh. Allein der Hinweis auf

104


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-01-02/0106