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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 3.1971
Seite: 112
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Die Siedelung scheint schon um 1505 nicht mehr bestanden zu haben. In der
Urkunde dieses Jahres heißt es: „ein zweytel reben uf dem Binzen weg, das man
nembt Kundteltingen". Dagegen ist die Bezeichnung „Binzenweg" heute noch
lebendig, es ist der amtliche Name. Die ausnehmend günstige Lage: Öffnung der
Geländebucht nach Südwesten, spricht dafür, daß hier schon immer Rebbau getrieben
wurde.

Auch der heute gültige Flurname „Häris" bedarf einer Erklärung. Er ist im
Laufe der Zeit entstellt worden und erscheint zum ersten Mal in der Form „an
dem „Hüris" 1508, ferner „Hüris, vormals am Gundeldinger Runs" 1765. Mit
„Runs" wurde im Mittelalter ein Bach mit starkem Gefälle bezeichnet. Das Wort
gehört zur Wortfamilie „rennen". (Vgl. auch „brennen" und „Brunst".) Im Dorfbuch
„Haltingen", Seiten 60 und 559 wird der Flurname „Häris" abgeleitet von
dem Beinamen „Hürus", den die Herren von Schönau im 14. Jh. führten.

Diese waren damals in Hiltalingen (abgeg. Dorf auf Gem. Haltingen) die
Gerichts- und Lehensträger für das Damenstift Säckingen. Man wird dieser Ableitung
von Hürus zu Häris zustimmen unter Zurückstellung von Bedenken, die sich
aus dem zeitlichen Abstand zwischen dem 14. und dem 18. Jh. ergeben 2).

Es bleibt noch übrig, einzugehen auf einige Fragen, die mit der Verödung von
Kunoidingen sich ergeben. — Allem Anschein nach handelt es sich bei diesem Ort
nicht um eine dörfliche Siedelung, sondern um eine Hofstatt oder einen kleinen
Weiler. Die Insassen mögen in einer Pestzeit oder in Kriegsläuften gestorben sein.
Vielleicht haben sie auch in dem unruhigen Mittelalter ihre Heimstätten verlassen
und sind in das Kirchdorf gezogen, um hier in der größeren Gemeinschaft besseren
Schutz und gegenseitige Hilfe zu finden. Die Gemarkung wurde in der Folge aufgeteilt
auf Binzen und Haltingen; das naheliegende Otlingen scheint leer ausgegangen
zu sein aus Gründen, auf die noch eingegangen werden soll.

Haltingen, Hiltalingen und Kunoidingen dürfen als Urmarkungen bezeichnet
werden. Die Namensformen als ingen-Orte wurden bei der Gründung schon gege-

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