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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 3.1971
Seite: 117
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-03/0011
Wasserschloß Hiltelingen im Mai. M. Merian d. Ä., 1624.
Der hohe Turm mit halbkugelförmigem Helm entspricht nidot der Wirklichkeit, sondern
ist ein Phantasiegebilde Merians. Aus der von Norden aufgenommenen Handzeiclonung
(s. Bild S. 118) läßt sich schließen, daß hier eine Ansicht von Südosten vorliegt. (Wüthrich).

Das „kleine Meieramt", also die Aufsicht und Verwaltung des Hiltelinger Klosterbesitzes
, wurde 1371 dem Basler Ritter Hug zer Sunnen bestätigt, welcher das
4. Schuppisgut mit einer Hofstatt nutzte3). Hundert Jahre später, 1488, fertigte
die Fürstäbtissin dem Jakob von Schönau die Lehensurkunde für den Hiltelinger
Hof aus. Dessen Nachkommen bestätigten dieses Lehen laufend, zuletzt 1658
Junker Hans Dietrich von Schönau4). Am 18. Juni 1776 kaufte Markgraf Karl
Friedrich vom Kloster Säckingen sämtliche überlieferten Grundrechte im ehemaligen
Hiltelinger Bann um 200 rhein. Gulden, nachdem sich die Güter- und Bodenzinsen
im Laufe der vorangegangenen Kriegsläufe und Verheerungen stark vermindert
hatten.

Zu den Grundrechten des Stiftes gehörte auch das Patronat und der Zehnten
im Kirchspiel Hiltelingen rund um das Kirchlein St. Michael am Rain, welches
urkundlich erstmals 1285 erwähnt ist5). Bis zur Reformation wurden das Kirchlein
und das zugehörige kleine Kirchspiel von einem Geistlichen der Pfarrei Stetten
besorgt, welcher auch den Zehnten von hier bezogen hatte. Danach versah vorübergehend
der evangelische Pfarrer von Otlingen und seit 1583 sein Amtsbruder
im neuen Pfarrhaus zu Haltingen den Dienst zu Hiltelingen. Nachdem die letzten
Hiltelinger im Kriegsjahrhundert ihre zerstörten Wohnstätten verlassen hatten und
großenteils nach Haltingen umgesiedelt waren, zerfiel auch das vereinsamte Kirchlein
am Rain. Am 26. November 1721 verwüstete ein schwerer Herbststurm das
baufällige Gotteshaus. Seine Mauerreste, meist nur Wacken und einige Balken,
wurden billig versteigert und weggetragen. Aber die Äbtissin bzw. die Pfarrei
Stetten bezog weiterhin bis zur endgültigen Ablösung im Jahre 1841 den großen
und kleinen Zehnten von ca. 103 Juch. zehntbarem Land.

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