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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 3.1971
Seite: 132
(PDF, 13 MB)
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vorher zu betreuen hatten. Aus den protektores wurden possessores, sie waren jetzt
nicht mehr nur Vögte, sondern nannten sich Herren von Hachberg-Sausenberg.

Der Vogt im Dorf wurde von der ganzen Vogtei gewählt und dann vom Markgrafen
bestätigt. Als Zeichen seiner Würde erhält er den Vogtstab, wie heute der
Bürgermeister eine Amtskette hat. Der Stab war aus schwarzem Ebenholz und
trug oben auf einer Seite das Wappen der Herrschaft, auf der anderen Seite das
Ortswappen. Bevor der Vogt sein Amt antrat, wurde er verpflichtet, nachdem er
zuvor vor der geistlichen Obrigkeit über die Bedeutung des Eides unterrichtet
worden war. Der Markgraf verkehrte schriftlich mit Vogt und Gericht, das heißt
mit den sieben Mitgliedern, die sich selbst als „des Gerichts" bezeichnen. Wöchentlich
traten sie zusammen und berieten über alle wichtigen Beschlüsse. Unter die
Schriftstücke setzten sie ihre eigenen Siegel; so gab es kein Gemeindesiegel (in Kan-
dern bis zur Erhebung zur Stadt).

Es bedeutete etwas, das Amt zu übernehmen. So verstehen wir den Johann
Jakob Greiner in Hausen, der 1796 nach seiner Wahl darum bat, ihn nicht zu
ernennen, weil er „erst" 31 Jahre alt sei. Konrad Scheyer in Kandern bildet wohl
eine Ausnahme, weil er schon mit 27 Jahren Vogt wurde und von 1601 bis 1636
Mitglied des engeren Ausschusses war, jener Vertretung des Volkes, die mit dem
heutigen Landtag zu vergleichen ist. Manchmal wählte man den Sohn oder Schwiegersohn
, wenn man mit dem Vater zufrieden war. So steht auf einem Grabstein
in Holzen an der Kirche: „Ist entschlafen anno 1668 den 4. Juni seines Alters 72,
nachdem er mit seinem Vater selig Hanß Bammerlin und seinem Großvater selig
Leonhard Bammerlin auch gewesenen Ausschüssen das Vogtamt allhier zu Holzen
98, nämlich er 32, der Vater 37, der Großvater 29, also fast 100 Jahre ganz löblich
vertreten."

Von seinem Nachfolger hört man das Gegenteil. Bei der Visitation 1698/99
wird von ihm gesagt, er sei langsam und nachlässig, dabei aber so selbstherrlich,
daß er nicht einmal einen Gemeindeschaffner neben sich dulden wolle, weshalb
die Bürger an der richtigen Verwendung des Gemeindevermögens zweifelten. Ein
besonderer Fall ist der des Vogts Wampach (1551 bis 1561) in Obereggenen. Er
konnte sich mit der Einführung der Reformation 1556 nicht abfinden. Der Landvogt
hielt ihn einige Zeit im Röttier Turm gefangen; jedoch wurde er nicht abgesetzt
. 1560 wurde ihm vorgehalten, daß er mit den Fürnehmsten am Sonntag und
besonders an Festtagen nach Bürgeln gehe und dem Propst „ärgerliche Gesellschaft"
leiste. Die Herren in Rötteln haben dem Vogt „ein gut Liedlein" gelesen und ihn
abgesetzt. In der Ortsgeschichte von Trenkle ist zu lesen, daß der Großonkel des
Vogts von 1491 bis 1493 Abt von St. Blasien gewesen war!

Manchmal finden wir auch im selben Ort zweierlei Vögte: in Binzen ist neben
dem Vogt des Markgrafen bis 1769 ein Burgvogt des Bischofs von Basel. 1769
verzichtete der Markgraf auf alle seine Rechte, Gerechtigkeiten und Ansprüche in
Schliengen, Mauchen und Steinenstadt außer dem Recht, im Kriegsfalle mit Mannschaft
durch Schliengen zu ziehen und dem weiteren Recht, dort Erz zu graben.
Der Bischof von Basel aber verzichtete auf alle Gebäude, Rechte und Einkünfte
der Burgvogtei Binzen. In Fischingen gab es außer dem „Markgräfischen Vogt"
einen Deutschherrenvogt.

Der Briefverkehr wurde durch den Amtsboten besorgt, dessen lederne Brieftasche
auf dem Amt verschlossen wurde. Der Vogt überzeugte sich, daß sie beim
Empfang noch verschlossen war und nahm dann seinen Schlüssel und öffnete. Umschläge
kannte man nicht; die Schreiben waren gefaltet und trugen auf der Vorderseite
die Namen aller Gemeinden, an die sie der Reihe nach gehen sollten.

Daß der Vogt auch polizeiliche Gewalt hatte, geht aus Hebels Gedicht „Der
Mann im Mond" hervor, wo es heißt: „Drum, het en öbbe nit der Vogt zuer
Stroof ins Hüüsli gsperrt, sen isch er ebe z'Chander ghockt un het d'Butelli gleert".
Sorgen machten ihm auch Strafen wegen Schulversäumnissen. Der Herr Pfarrer
gab das Verzeichnis, das der Schulverweser Bronner in Vogelbach aufgestellt hatte,

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