http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-01-02/0028
allem Transportmöglichkeit und -kosten, aber auch die Bedürfnisse und die Waldgesinnung
des jeweiligen „Eigentümers" eine Rolle spielten. Die Skala reichte —
aus den exakten Waldbeschreibungen der ersten Forsteinrichtungen 1836—1840
leicht rekonstruierbar — von kaum bestockten Kahlflächen über die ausgeplünderten
, durch Weidgang geschädigten lückigen und lichten Altbestände, über ungepflegte
Jungwüchse, Stangen- und Baumhölzer bis zu — in Ausnahmen — intakten
, mehr oder weniger unberührten Urwäldern. Vorhandene Kahlflächen lagen
brach und wurden nicht angebaut.
Die Weidfelder waren ungepflegt und z.T. überweidet, so daß erste Erosionsschäden
entstanden. Lediglich für das vorhandene Wiesen- und Ackerland in Ortsnähe
darf man halbwegs geordnete Verhältnisse unterstellen.
Die Waldentwicklung 1770 bis 1870
Um 1770 wurde die schwierige Lage der Waldwirtschaft auch von der Obrigkeit
erkannt. So erließ Kaiser Josef II. 1786 eine Wald-, Holz- und Forstordnung
für die vorderösterreichischen Lande, die den Verhältnissen Rechnung trägt und
erstmals Vorschriften über die Forstorganisation, die Sicherung der Nachhaltigkeit,
Vermarkung, Vermessung und Planlegung der Waldungen, Abschätzung der Nutzungen
und vieles andere mehr enthält. Auch die St. Blasianische Forstordnung
von 1766 zeigt in manchem durchaus moderne Ansichten.
Tatsächlich waren jedoch die Verhältnisse zunächst stärker und das Waldverständnis
der Bürger und der damaligen Waldbesitzer zu gering, so daß es im
nächsten halben Jahrhundert zwar gelang, die weitere Waldzerstörung zu verhindern
, aber nur in ganz geringem Umfang die bereits entstandenen Schäden durch
Einschränkung der Waldweide und beginnende Kulturtätigkeit zu beseitigen. Erst
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