http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-01-02/0031
Von der gesamten Weidefläche waren nach der gleichen Erhebung
als Wiesengelände brauchbar 2 %>
bereits mit Wald bestockt 9 %>
aufzuforsten 18°/o
von der Gesamtfläche sollten 16 Prozent zum Schutz gegen Erosionsschäden in
„Bann" gelegt werden.
Die Entwicklung 1870 bis 1970
Die Naturereignisse der vergangenen Zeit brachten Erkenntnisse über die bedeutsamen
Sozialfunktionen des Waldes. Ein Gesetzentwurf von 1883 „die Aufforstung
betreffend" sieht erstmals
Aufforstungszuschüsse für Gemeinden und Private
Verpflichtung zur Aufforstung von Grenzertragsböden
Möglichkeit zum Zwangserwerb dieser Standorte durch Staat
oder Gemeinden
Vorschriften zur Bildung von „Zweckverbänden" für die Aufforstung
und von „Waldgenossenschaften"
Steuererleichterungen für Aufforstungsflächen
vor. Im gleichen Zusammenhang taucht erstmals der Begriff „Schutzwaldungen"
auf, die „dem Entstehen von Hochwasser, der Geschiebelieferung und Boden-
abschwemmung weniger günstige Bedingungen bieten". Die Bestimmungen und
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