http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-01-02/0109
Steinbacher
Wald
Enderidu
Hohe Stülin
auf dem Engern
auf d. Gleichen
Der Herrschaft zugehörig. Die Hammerschmieden machen
noch großen Hau. Solle dann für den Viehtrieb
der Endenburger gebannt werden.
Herrschafts Wald. Hauen auch die Hammerschmieden.
Köhler sollen fürderhin keine Geißen mehr bei sich in
den Wäldern haben.
Ist der Herrschaft. Weidgang darin: Lißbichel, Eten-
bach (Odenbach), Dantenwil (Tantenmühle), Entenburg.
Soll gebannt werden.
Ebenfalls ein rauher Hau, so auf den Lippers Graben
stößt. Herrschaftswald. Viehtrieb Eychenbach (?) und
Litschenbach.
an den Halden gegen den Hag, solle gebannt werden.
Herrschaftl. Wald. Viehtrieb die vom Leuenbach.
Vogelbacher
Vogtei
in der Dücke,
am Hohen Eck
u. Marzeller Weg
Jörg Wackers
Zinsgüter
am Schweisert
Bei der Kaltenbacher
Bruck
Clausen Holz
auf dem
Schweiseck
an der Eck
Hohe Wildesberg
uf dem Lippli
bisher im Hau die Vogelbacher die Holznutzung, solle
nun verwehrt sein.
Sucht der Propst von Bürgeln seinen Weidgang dort,
von der Herrschaft verliehen.
hinten am Hoheneck, unter dem Weg von der großen
Egerten in Schweiseck.
Haut man in den Rüttenen die alten Buchen ab.
Ein Hau, zu bannen.
dem Hohen Blauen zu. Zum Verkohlen freizugeben.
Mit den Untertanen zu verhandeln.
Marzell zugehörig. Zu bannen.
Kaltenbacher Zinsgüter. Rüttihürst. Zu bannen.
denen von Kaltenbach zugehörig. Zu bannen.
Tegernauer
Vogtei
Meyers Kopf
Kölgarten
am Nesselbrunnen
Wolfgrube
in der Wendlen
Langenseer Wald
am Liebenkopf
am Winterhalden
am Schlettleberg
Großes gewaltiges Gehölz. Vogelbacher und Wiesleter
Vogtei. Etliche Bauernhöfe haben dort Rüttenen gemacht
. Das Holz gehört der Herrschaft.
Die von Wies haben hier und gegen den Kalten Brunnen
viel Rüttenen. So sie mehr R. benötigen, soll man
sie ihnen geben. Holz der Herrschaft.
Ein schön groß Holz. Zinsgüter der H. von Roggenbach.
Den Untertanen von Külenbrunn und Fischenberg verliehen
. Das Hohe Holz der Herrschaft, Viehtrieb den
beiden Dörfern. Große Rüttinen zu geben, sich befleißigen
, aber auch bannen.
sollen die von Wies kein Vieh mehr treiben.
Gehölz der Herrschaft zu verzinsen. Etlichen von Oberhausen
gehörig. Rüttinen sollen gebaut werden.
Jörg Hefeli von Oberhausen zeigt an, er habe auf dem
Beleben Marksteine gesehen, welche die Herrschaft Röt-
tenl, den Abt von Münster und den von St. Blasien
schieden, auch solche, welche die von Schönau und die
von der Herrschaft Rö., der Schneeschleife nach auf der
Höhe anzeigten.
mag man weidlich rütten lassen.
Verzinst worden. Dem Beständer vergönnt, zur Trenki
auf einer Egerten durch den Wald fahren, und dort auch
sein Vieh weiden zu dürfen,
der Herrschaft.
Zinsgüter. Viehtrieb darin. Soll nun gebannt werden.
Die von Entenburg und Wambach haben den Weidgang.
Soll gebannt werden.
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