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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-03-04/0007
Von diesem Ursprung aus hat St. Gallen in der Folgezeit seine Grundherrschaft
über das Gebiet Egringen-Fischingen ausgebaut und diese auch über die
schweren Krisen und den fast vollständigen Verlust seines Besitzes im südlichen
Breisgau als Folge des Investiturstreites im 11. Jahrhundert bewahrt. Die Vogtei,
also die Ausübung der Gerichtsbarkeit durch kleinere Herren, hatte das Kloster in
seinem Immunitätsgebiet um Egringen als Lehen an die Ritter von Lene und von
Ramstein ausgegeben5), die in „Zwingers Hus" zu Egringen ihr Gesesse hatten,
einige ihrer Nachfolger vielleicht auch zu Fischingen, wie der Junker Claus Goltz
von „Vischingen", Thüring von Ramstein, der „Graff von Vischingen" und Rudolf
von Nordschwaben, denen im 14./15. Jahrhundert Besitzrechte als Eigen oder als
Lehen beurkundet wurden 6).

Aber auch die Röttier Edlen hatten sich um die Vogtei zu Fischingen bemüht
und diese wohl auch einige Zeit als Lehen von St. Gallen verwaltet. Nachdem aber
der Deutscloe Ritterorden zu Basel die Grundrechte in Fischingen Ende des 13.
Jahrhunderts erworben hatte, versetzte dieser neue Herr die Vogtei an die Ritter
Heinrich von Tettingen und Bertold von Steymer um vier Saum roten Weinzins,
löste sie aber danach wieder aus. Gleichzeitig reklamierten die Röttier Herren ihre
früheren Ansprüche auf die Vogtei. Nach langem Streit vertrugen sich die Edlen
Otto, dessen Sohn Walter und Vetter von Krenkingen mit dem Deutschen Ordensmeister
nach dem Rat und Zuspruch ihres Onkels, des Basler Dompropsts Liutold
von Rötteln, und des Bischofs Otto von Konstanz und verzichteten 1291 auf die
Fischinger Vogtei7). Von nun an setzte der Ordensmeister zu Basel seine Deutsch-
Ordens-Vögte ein, die im Dinggericht über „Eigen und Erbe", über die Rechte,
Güter und Leute im „Zwing und Bann" zu Fischingen den Stab führten.

Jedoch nach dem Fischinger Dingrodel aus dem Jahre 1352, einem der hierzulande
ältesten Weistümer, hatte sich der St. Galler Abt nach dem Verkauf noch
gewisse Rechte vorbehalten. Mit diesen ersten schriftlichen Aufzeichnungen überlieferter
Rechtsbräuche bestätigten die Fischinger Dinghofhuber dem St. Galler
Propst weiterhin den Zutritt in den Meierhof, „wann er alljährlich mit seinem
Gefolge zum Geding im Maien kommen mag", dazu das Herbergsrecht für elf
Pferde, einen Maulesel, ebensoviel Knechte, zwei Hunde und einen Habicht, um
zu richten über die Güter des Hofes, solange er mochte und darüber hinaus beim
„entzündeten Schaub". Dabei sollten ihm und seinem Gefolge der Deutsche Ordensmeister
zu Basel wie auch die Huber im Hofe ein Nachtmahl und einen Imbiß
bieten, so er in den Hof komme, um Zinsen zu sammeln und Säumige zu rügen8).
Doch bei der Sammlung und Aufzeichnung dieser letzten St. Galler Vorbehalte
war der Deutsche Ritterorden in der Tat schon eigenständiger Grundherr zu Fischingen
geworden. Die gleichen Texte mit den Hinweisen auf den St. Galler Ursprung
bietet auch der Egringer Dingrodel aus dem Jahre 1392 9). Im Nachbardorf
Egringen hatte St. Gallen seine umfangreichen Besitzrechte mit dem Dinghof und
Niederen Gericht zuerst 1284 an das „Große Spital der Armen und Dürftigen zu
Basel" verliehen und 1392 verkauft10).

Leider fehlt für Fischingen die Lehens- oder Verkaufsurkunde als Nachweis
des Übergangs vom Kloster St. Gallen an den Deutschen Ritterorden. Doch die
vorhandenen Urkunden verweisen die Veräußerung in die gleiche Zeit, an das
Ende des 13. Jahrhunderts. Bis in die jüngste Zeit erinnerten noch in den Fluren
die Gewannamen „St. Gallen-Gut", „St. Gallen-Stuck" und „St. Gallen-Garten" ")
an die ursprüngliche Grundherrschaft des berühmten Klosters im Thurgau.

Der Deutsche Ritter-Orden zu Basel besaß seinen bedeutendsten Grundbesitz

in Fischingen

Dieser Ritterorden wurde im Jahre 1190 zu Akkon während des dritten Kreuzzuges
mit dem Auftrag „Kampf gegen die Ungläubigen" und der „Krankenpflege

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