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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-03-04/0038
Monarchie. Die Wahl der Kastenvögte für die Klosterherrschaft im Wald und im
hinteren Wiesental aus den Reihen der Herzöge von Habsburg-Österreich bestimmte
fortan den Weg des Klosters und das Verhältnis zu seinen Untertanen. Nur im
Hoheitsgebiet der Markgrafen von Hachberg-Sausenberg blieben die Herzöge als
Vögte ausgeschlossen; die Markgrafen wurden wiederholt als Schirmherren der
Propsteien Bürgeln und Weitenau und des st.-bläsischen Besitzes innerhalb ihrer
Herrschaft bestätigt.

Bläsitor und Bläsibof zu Basel
von der unteren Rebgasse her.
Aquarell von Anton Winterlin,
1865 (aus: St. Blasien in Basel
von C. A. Müller)

Die klösterliche Grundherrschaft wurde von 13 Ämtern verwaltet: Neben dem
Waldamt, dem Wutenamt, den Ämtern Zürich, Elsaß und Breisgau war das Baselamt
eines der reichsten und einträglichsten. Die Annalen des Klosters meldeten für
die Zeit des Abts Arnold II. (1247/76) Besitz an Gütern und Rechten der Abtei
in mehr als 100 Dörfern, 5 Städten, Patronate über 30 Kirchen und eine Gefolgschaft
von 40 Vasallen, Vögten und Dienstleuten. Die Schaffung eines Amtes Basel
ergab sich zwingend aus dem umfangreichen Streubesitz im rechtsrheinischen Einzugsgebiet
der Stadt, welcher für dessen Verwaltung einen Sammelpunkt mit einem
Amtmann und Amtshaus benötigte. Abt Arnold erwarb 1256 um 20 Pfd. Silber
vom Basler Kloster St. Alban am unteren Ende der jungen Siedlung Minder-
( = Klein-) Basel eine Liegenschaft, nahe am Isteiner Tor, an der unteren Rebgasse,
wo bald ein größeres Verwaltungs- und Wohngebäude mit Kornspeichern und
Weinkellern, der „Bläsehof" erstand, wo ein Propst oder Amtmann die Güter
und Einnahmen der umliegenden Ding- und Meierhöfe Weil, Efringen, Klein-
kems, Rheinweiler, Brombach, Steinen, Fahrnau und Raitbach verwaltete und verrechnete
. Das Breisgauamt unterstand dem Propst zu Krozingen, welcher in den
Dinghöfen zu Nieder- und Obereggenen, Hügelheim und Gallenweiler den Stab
führte. Die st.-bläsischen Tochterklöster Bürgeln, Sitzenkirch und Gutnau und
deren Höfe, Streugüter und Kirchen im hinteren Kandertal, im Eggener Tal und
am Rhein wurden vom Bürgler Propst, die weitläufigen Grundrechte der Zelle

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