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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-03-04/0065
in den Hof, sol er Fried han und sol ihm niemand nachlaufen, noch kein Leid
thuen in dem Hof, die nechsten drey Tag aneinander, so er darin kombt". In Ober-
eggenen mußte der Meier die Verfolgten 6 Wochen und 3 Tage aufnehmen, verpflegen
und dann eine halbe Meile weit fortbegleiten. Weiter bestimmten die Dingrodel
die Haltung des Wucherviehs, des Stiers und Ebers für die ganze Gebursami
im Dinghofbezirk, in Steinen noch für Hägelberg und Hüsingen. Zur Haltung und
Besorgung der Tiere war der Meier beauftragt. In Obereggenen war der Hofmeier
verpflichtet, für die Gotteshausleute drei Wucherstiere, drei „Vasil-Schweine" und
wenn nötig einen Widder zu halten. Traf jemand den Wucherstier auf seinem
Acker weidend an, so durfte er ihn nicht schlagen, sondern auf des Nachbars Acker
treiben, damit er dort ruhig weiter fresse. Der Meier besorgte im Hof auch das
Sinngeschirr, das Gefecht, die Eichmaße, ließ daran die Zeichen St. Blasiens vom
Amtmann anschlagen und verwahrte sie.

Für die Dinggerichte waren auch die zuständigen Appelationswege für etwaige
Berufungen vermerkt: Von Fahrnau ging der Zug nach Ittenschwand, weiter nach
Remetschwil - zuletzt zum Kammergericht nach St. Blasien. Von Steinen kam die
Sache nach Fahrnau, nach Schönau - zur Kemenate nach St. Blasien und wieder
zurück nach Steinen an den Hof; das letzte Urteil war rechtskräftig. Recht, das
anderswo geholt wurde, galt nicht. Die nächsten Instanzen von Efringen waren
Hügelheim, Eggenheim, Steinen, St. Blasien.

Besondere Quellenhinweise im Text:

(1) GLA Kaiserurkunde Heinrich IV. Nr. 100; 1065, 8. VI.

(2) Roller O.: Die Geschichte der Edelherren von Rötteln. Blätter aus der Markgrafschaft.
1927. S. 51.

(3) SeithK.: Das Kloster Weitenau. Badische Heimat, Jgg. 1923.

(4) Schülin F., EiseleA.: Efringen-Kirchen. S. 125.

(5) GLA 65/490. 1541—1571. Liber origines des Abts Molitor.

(6) Trenkle H.: Heimatgeschichte der Gemeinden Obereggenen und Sitzenkirch sowie
der Propstei Bürgeln. Bühl 1930.

(7) wie (2) S. 93.

(8) GLA Abtig. 11 /Urk. 186/187; 1336, VII. 13.-66/7211; Abts-Urbar, 1350.

(9) Stadt-Archiv Lörrach C VI, 1. Protokollbuch der Herrschaft Rötteln. 16. Jhdt.

(10) wie (4) S. 121—176.

(11) GLA 66/9598; 1344. Weitenauer Rodel.

(12) GLA 65/570, 1731/40. Leutrum'sche Handschrift. S. 6038—6276. Bürgeln, St. Blasien.
Bestätigungen, Verträge.

(13) Mone J. F.: Quellensammlung . . . ZGO 2. Das Amt Krozingen. 1851.

(14) GLA 11/27; 1312.

(15) Sh. angeschlossene Gesamtübersicht der benutzten Quellen.

(16) Sh. (4) S. 138; (6); (2) S. 133 ff.

(17) Sh. Verzeichnis der Dingrodel am Schluß der Darstellung.

(18) GLA 120/1200 i; 1717.

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