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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-03-04/0066
Patronatsrechte: Inkorporation und Zehntrecht

Neben allen Dinghoforten besaß St. Blasien auch an zahlreichen anderen Orten
im Markgräflerland das Patronat über die Kirche, den Pfarrsatz und den Zehnten.
Deren Ursprung liegt im Dunkel; spätere Nachrichten weisen nur spärlich mit den
Stiftungen der Herren von Waldeck, Kaltenbach und Warth die Herkunft der
Rechte für St. Blasien nach. Die ältesten Kirchen im Land waren ja Gründungen
weltlicher Herren. Auch nachdem sie dem zuständigen Bischof kirchlich unterstellt
worden sind, blieben sie noch lange Eigentum ihrer Stifter, welche über die Güter
und Einkünfte, das Widdum und den Zehnten nach ihrem Gutdünken frei verfügten
. Als Besitzer der Kirche übte der Patronatsherr das Recht des Pfarrsatzes
aus, also die Besetzung eines Leutpriesters, hatte damit aber auch die Pflicht der
Besoldung, der Kompetenz, sowie die Baulast an Kirche und Pfarrhaus und die
Besorgung der kirchlichen Gewänder und Geräte übernommen. Dafür bezog er
von jedem Kirchenzugehörigen im Pfarrsprengel die beste Steuer, den großen und
kleinen Zehnten. Diese rein kirchliche Steuer wurde durch das fränkische Reichsgesetz
verankert. Patronat und Pfarrsatz, Zehnten und Kompetenz, Widdum und
Baulast konnte der Besitzer ganz oder stückweise weitervererben, verkaufen, verpfänden
oder verleihen. Begabt wurden diese Eigenkirchen im Lauf ihrer Frühzeit
von Herren wie Bauern mit Gütern und mit „unablösigen, ewigen Gülten", mit
„Frühmeßpfründen", Stiftungen für Seelenmessen, Jahrzeiten, welche bei der Kirche
fortan als sog. Widdum verblieben. Vom Zehnten wurde der 4. Teil, die Quart,
für die zuständige geistliche Herrschaft, den Konstanzer Bischof, abgezweigt; sie
wurde später gelegentlich von St. Blasien abgelöst. In der Folgezeit gingen Güter
und Rechte der Kirchen auch als Schenkung oder durch Verkauf von den weltlichen
Herren an Klöster und Bistümer ganz oder teilweise über. So stellt sich z. B. die
Efringer Kirche bei der ersten Nennung als umstrittener Besitz zweier Herren vor:
St. Blasien berief sich — zwar sehr unsicher — auf ein ursprüngliches Tauschgeschäft
(1113) mit dem Basler Bischof, das auch den Pfarrsatz einschlösse; dagegen machten

Pfarrhaus Hügelheim mit st. bläsischem Wappen des Abtes Caspar Molitor (1559)

(Aufn.Fr. Schülin)

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