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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-03-04/0076
die Markgräfin die Erklärung ihres Sohnes, zum besten der Dynastie und des
Landes sich ins Unvermeidliche schicken zu wollen.

Die Verhandlungen über den Ehevertrag liefen auf Hochtouren. Als Minister
Frh. von Reitzenstein dem Erbprinzen die Fertigstellung meldete, mahnte er ihn
dringend, sofort abzureisen. „Ich wüßte nichts, was Sie zurückhalten könnte . . .
Ich versichere Ihnen auf das entschiedenste, Ihre teuersten Interessen stehen auf
dem Spiel. . . . Ihre Heirat ist beschlossen, in diesem Augenblick ist sie in ganz
Europa bekannt". Joh. P. Hebel, in jenen Jahren Kirchenrat und Prof. extraordi-
narius am Karlsruher Gymnasium, berichtete seinem Freund, dem Pfarrer Hitzig
in Weil, unterm 27. Februar: „Morgen oder heute abend geht der Erbprinz nach
Paris, seine Frau holen. Ich erwarte viel Gutes, wenn auch wieder einmal gemeineres
Blut sich in das edlere mischt, und eine gute Melanche des Deutschen
mit dem Französischen".

Am 3. März traf Karl mit seiner Begleitung in der französischen Hauptstadt
ein. Zwei Tage darauf erhielt der Senat durch ein kaiserliches Dekret die Nachricht
von der Adoption und der damit verbundenen Erhebung Stephanies zur
Kaiserlichen Prinzessin. Im Beisein der Kaiserin und des Markgrafen Ludwig
kam es zur ersten Begegnung. „Dieser Ehebund", schrieb dazu der Kaiser, „ist
das Ergebnis der Freundschaft, die uns seit mehreren Jahren mit dem Kurfürsten
verbindet." In Karlsruhe wurde die Verlobung am 9. März bekanntgegeben.
Einige Zeit verbrachten die Verlobten mit der Kaiserin auf ihrem Schloß La Mal-
maison. Kurz vor Beginn der Vermählungsfeier kehrten sie an den Hof zurück.

Der am 8. April, dem Tag der Ziviltrauung, im Namen des Kaisers und des
Kurfürsten Karl Friedrich abgeschlossene und badischerseits von Frh. v. Reitzenstein
unterschriebene Ehevertrag sichert der Braut u. a. eine Mitgift von einer
halben Million französischer Franken und vom Kurfürsten eine „contredot" in
gleicher Höhe, darüberhinaus noch 200 000 Gulden als Apanage zum Unterhalt
ihres gemeinsamen Hofes im ehemaligen pfälzischen Kurfürstenschloß in Mannheim
. Die freie Ausübung ihres Religionsbekenntnisses wird ihr zugesichert. Die zu
erwartenden Kinder sollen im Glauben des Vaters erzogen werden.

Mit noch größerer Aufmachung als die Ziviltrauung fand am nächsten Abend
die kirchliche Trauung statt. Ein fast endloser Hochzeitszug schritt durch die im
hellen Kerzenschein erstrahlenden Galerien und Prunkgemächer zur Schloßkapelle.
Die Kaiserin führte den Bräutigam, der Kaiser die Braut, im strahlenden Schmuck
ihres Brautkleides für alle Beteiligten eine unvergeßliche Augenweide, sogar für
die nicht ohne Neid dreinschauenden Schwestern und Schwägerinnen des Korsen.
Zu Tränen gerührt, erlebt ihr leiblicher Vater aus nächster Nähe dies einmalige
Schauspiel. Nach dem vom Kardinallegaten erteilten Segen begibt sich der Zug
in die Festgemächer. Im Marschallsaal vereinigen sich bei Konzert und Ballett
die glückwünschenden Gäste. Nach dem Souper in der Dianengalerie geleitet
die kaiserliche Familie das junge Paar in seine Gemächer.

Am nächsten Morgen sorgt Kammerdiener Constant für den reichlichen Hofklatsch
: . . . Karl war 20, Stephanie 15 Jahre alt. Sonntägliche Familienzusammenkünfte
, Theaterspiele, Ballfeste und Jagdveranstaltungen sollten die Jungvermählten
einander näher bringen. Eine ihnen zu Ehren geprägte Gedenkmünze wurde
ihnen beim Besuch der Staatsgalerie überreicht.

IV. Empfang in Karlsruhe - Gewitterwolken über dem Mannheimer Schloß

(1806—1811)

Am Abend des 25. Juni teilte der Kaiser dem Erbprinzen Karl mit, der
Gesundheitszustand seines Großvaters lasse es dringend geraten erscheinen, mit
Stephanie nach Karlsruhe abzureisen. Am 1. Juli setzte sich die kleine Reisegesellschaft
von Saint-Cloud aus in Bewegung. Im Schloß des Kardinals Rohan

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