Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 18
(PDF, 22 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0020
gebiet eingegrenzt und von dort die nun imaginäre Grenzlinie unabhängig jeder
Flußlaufänderung festgelegt. Ein langer Streit ging in vielen Verträgen (u. a.
1491, 1510, 1534, 1571) dieser Lösung voraus, die man eher in Kauf nahm, als
seine religiöse Vorstellung zu ändern, daß nämlich der Mensch kein Recht habe,
in die Gott gewollte Natur einzugreifen. Das letzte Kapitel dieser Geschichte
ist dann die 1877—1892 durchgeführte Korrektur der Wiese mit Deichen und
Dämmen. Seitdem ist die Wiese unterhalb Stettens auch nicht mehr Grenzfluß,
sondern verläuft auf Schweizer Hoheitsgebiet.

Mit der Regulierung des Rheins und der Wiese büßte diese einst paradiesische
Aulandschaft mit einer heute kaum mehr vorstellbaren Flora und Fauna auch
ihren Ruf als begehrtes Fischwasser ein, an dessen rechtliche Probleme noch der
letzte Fischweidstein (1826) in den Langen Erlen erinnert.

Am Stein Nr. 22 sind wir wieder an einer historischen Stelle angelangt.
Baselstab und das blau-weiße Riehener Wappen neben dem badischen von 1840
deuten nicht nur auf die alte Gemarkungsgrenze zwischen Riehen und Basel
hin, die bis 1952 hier endete. Wo sich heute eine moderne Spannbetonbrücke über
die teils stillen, gelegentlich auch einmal wilderen Fluten wölbt, herrschte einst
ein lebhafter Fährbetrieb zwischen Riehen und Weil. Daß man hier keine Brücke
baute, hatte nicht nur in den gelegentlichen Hochwassern seinen Grund. Lange
wehrte sich Basel aus Sicherheitsgründen angesichts des unruhigen, von vielen
Kriegen heimgesuchten Nachbarn, die nur allzuoft den sicheren Schutz vor den
Söldnertruppen Europas beim neutralen Basel suchte. Selbst als der Erweiterungsbau
der Weiler Kirche 1789 wegen der Zufuhr von Holz und Steinen aus
dem Wiesental eine Brücke notwendig machte, mußte diese danach wieder abgerissen
werden.

Beim Grenzstein Nr. 33 wendet sich der Grenzverlauf unvermittelt zum Tüllin
Berg. Diese Eigenwilligkeit läßt wieder auf alte verbriefte Rechte schließen,
dies sich bei der Konsolidierung der deutsch-schweizerischen Grenze zäh behaupteten
. Schon wenig später überqueren wir den Bischofsweg und begegnen mit

Nr. 38 (1491) Schlipf „Margraf f.
Gegenseite Wappen des Bischofs
von Basel

18


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0020