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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 27
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0029
Kirche auf der verlandeten, von der Krone Frankreichs geschenkten Insel, 1 km
weiter nördlich. Auch ihren Dorfnamen führten sie anfänglich weiter, um ihn dann
über „Bourg Neuf d'Aoust" im 18. Jahrhundert mit „Neudorf" und zuletzt amtlich
mit „Neuf Village" zu belegen. In ihrer neuen Gemarkung lagen auch etwa
97 ha Boden auf der rechten Rheinseite, in den heutigen Gemarkungen Haltingen,
Markt und Kirchen, meist Sumpf- und Buschland, dessen Bau sich kaum lohnte,
und das, wie die Alten behaupteten, eines Sonntagnachmittags von den Neudörfer
Gemeindevätern bei einem zünftigen „Schöppele" und „Zobe" irgendwo im Mark-
gräflerland den badischen Nachbarn überlassen worden sei. (Sundgauer Jahrbuch,
1948). Ein solcher Vorgang ist zwar nicht aktenmäßig belegt, erinnert aber an die
jahrzehntelangen Auseinandersetzungen zwischen Haltingen-Hiltelingen einerseits
und Großhüningen-Neudorf anderseits, wegen umstrittener Rechte im „Bändle".
Der Streit um diese Neudörfer Allmende wurde endlich durch den Staatsvertrag
zwischen Baden und Frankreich im Jahre 1840 beigelegt. Danach — 1857 — übergaben
die Neudörfer ihren letzten, schmalen Uferstreifen als „Vorland" in der
Gemarkung Haltingen, entlang dem korrigierten Strom, der badischen Flußbaubehörde
. Die im Jahre 1840 ebenfalls festgesetzte Gemarkungsgrenze Haltingen-
Neudorf fiel großenteils in den Rhein. Nur ein kleines Eckstück im Süden
der Neudörfer Gemarkung blieb drüben, das aber kaum mehr genutzt wurde und
zuletzt 1919 durch das Versailler Diktat an Frankreich fiel.

Mehr Ungemach, Schäden und Verluste erlitten die nächsten Orte: Kirchen
erhoffte mit der Ubergabe von Gemeindeland an den Hüninger Kommissar Jour-
dain wirksameren Schutz gegenüber den Zugriffen der Hüninger Besatzung in seinen
Hölzern und Feldern. Der Pächter baute dort an einem Stichkanal eine Mühle
mit anderen Gebäuden (1688). Doch die Pächter der Jourdain-Mühle zeigten sich
auch in der Folgezeit in den benachbarten Gütern, besonders im Efringer Bann,
anmaßend und verletzend. Diese Mühle, welche wie die Rosenauer „Ottmarshei-
mer"- oder „Knöpflin-Mühle" der Hüninger Garnison das Mehl lieferte, wechselte
oft ihre Pächter, bis sie im Jahre 1813 durch ein Hochwasser so stark beschädigt,
1816 völlig abgebrochen wurde.

Aus gleichem Anlaß und Grunde baute Efringen um das Jahr 1700 im äußersten
Winkel seines überrheinischen Gemeindelandes einen „Meierhof". Er lag im
Süden des heutigen Dorfes Rosenau, wo man noch jetzt deutlich seinen Standort
am versumpften Mühlenteich bei der Wohnstätte Hägelin erkennt. Als alle Proteste
des Markgrafen auf die Beschwerden der Gemeinde wegen der Übergriffe
des Jourdain-Müllers fruchtlos blieben, verpachtete Ef ringen (1689) ihren bedrohten
Besitz an elsässische Treuhänder. Als auch dieser Versuch nicht nutzte, setzte
die Gemeinde einen ihrer Bürger als Pächter auf den Meierhof in der „Au" (1691).
Seit 1740 walteten 3 Generationen der Efringer Familie Enderlin auf dem Gut,
bis der Besitz nach den Ereignissen der französischen Revolution für die Gemeinde
nicht mehr zu halten war und an Bernhard Bäumlin von Neudorf mit insgesamt
etwa 25 Juch. Acker-, Matten- und Ödland um 3025 fl verkauft wurde. Gleichzeitig
befanden sich drüben immerhin noch 139 Juch. Land, das Efringen in der
Folgezeit noch zu verlieren hatte.

Bis in unsere Zeit standen die alten Grenzsteine in den Fluren der Gemarkung
Rosenau, die mit ihren herrschaftlichen Wappen und Jahrzahlen an den umfangreichen
Besitz unserer Dörfer im jenseitigen Grenzland und an die geschichtlichen
Tatsachen und Vorgänge erinnern.

Während der Bann Istein von drei Seiten durch den Klotzen, Schafberg und
Hartberg eng begrenzt wird und auf deren Rücken endet, weitete er sich einst über
das Stromgebiet bis nahe an das jenseitige Hochgestade aus. Er grenzte im Südwesten
mit seiner Insel, der „Owe" oder „Rosenau" (sprich ma. „Rossenau") an
die Gemarkungen Efringen, Kirchen, im Westen an die Blotzheimer-Bartenheimer-
„Au" (-Grafschaft, Genossenschaft) und im Nordwesten an das dem Isteiner Dinghof
zins- und zehntpflichtige Yttenholz (1489), den späteren „Schäferhof", an den

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