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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 30
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0032
einander weitere Neusiedler: 1749 Michel Schmid von Huttingen, 1757 Josef
Streich von Istein, 1761 Anton Döserich von Huttingen, 1762 Bernhard Tochtermann
von Istein. Danach setzte auch der Zustrom aus anderen Richtungen der
benachbarten Sundgaulandschaft ein. Im Jahre 1791 trennte sich die Tochtersiedlung
von der Muttergemeinde Istein; als selbständige Gemeinde stellte sie ihr
Bürgerverhältnis zu Istein mit 75 zu 11 fest, und der Isteiner Pfarrherr zählte
62 Seelen, welche bis dahin in seiner Gemeinde die Kirche und Schule besuchten.
Ihre Einwohnerzahl wuchs mit der Erweiterung des Banngebietes. Nach dem Kataster
entfielen 1895 auf 461 Einwohner in 67 Häusern 276 ha Ackerland, 5 ha Wiesen
, 12 ha Weide und 112 ha Wald (Gehölze); sie hielten sich seinerzeit 38 Pferde
und 91 Stück Rindvieh und verlegten sich auf den Gemüsebau. Aber nur 4 ha
Boden gehen auf eigentlichen elsässischen Ursprung zurück (Blotzheim), das meiste
Land stammt von Istein mit 200 ha und ehemaligen Efringer (= 90 ha) und Kir-
chener (= 280 ha) Gebieten. Einen großen Teil seines Landes hat sodann Rosenau
beim Kanalbau 1932 eingebüßt, wertvollstes Ackerland, das im Kanal versank oder
heute als Niemandsland zwischen dem Restrhein und „Canal d'Alsace" meist unbebaut
zur natürlichen Urlandschaft zurück sich wandelt.

Die Vorhuten unserer Ufergemeinden auf ihre vorgeschobenen Allmenden,
welche die fortgesetzten Übergriffe durch die Nachbarn und die Zollschikanen
beim Heimführen der Früchte verhindern sollten, konnten die zunehmende Rechtsunsicherheit
der Grenzen und des Eigentums im französischen Hoheitsgebiet nicht
abwenden. Die betroffenen Gemeinden drängten daher immer stärker bei den
Uferstaaten, um eine Klärung durch neue Vereinbarungen und Verträge herbeizuführen
. Deren Zustimmung löste jahrelange Vermessungen und Abhörtermine
an den unsicheren und umstrittenen Gemeindegrenzen aus. Mit einer auf den
„uralten" Gemarkungsgrenzen aufgebauten, leicht übereinstimmend korrigierten
und mit dieser im wesentlichen anerkannten neuen Grenze, der nach dem französischen
Unterhändler und Planer genannten „Noblat-Grenze", machte man 1769
auf dem Plan einen Anfang. Doch in Kraft ist diese Grenze nie getreten. Dafür
griffen die französische Revolution und deren Folgen um so gründlicher ein.

Der Lüneviller Frieden von 1801 brachte die beiden bisherigen Grenzen nun
so zur Deckung, daß die anliegenden Gemeinden auch ihre Banngrenzen im Talweg
des Stromes finden würden. Gemäß eines Beschlusses bemächtigte sich jeder
Uferstaat allen Geländes, welches die Gemeinden auf dem gegenüberliegenden
Ufer in seiner Hoheit besaßen.

Diese Gewaltmaßnahme bedeutete für unsere Dörfer empfindliche und schwerwiegende
Gebietsverluste; aber auch die elsässische Gemeinde Rheinau bei Kappel
verlor etwa 1000 ha Gelände an Baden.

Es ist daher wohl verständlich, wenn die betroffenen Gemeinden bei ihrem
Staate Entschädigungsansprüche anmeldeten, über die jahrelang verhandelt wurde.
Als Schadenersatz wurde zunächst auch wieder Uferland im Wertverhältnis der
jeweiligen Verluste angeboten und übertragen. Aber die ersetzten Ländereien lagen
weitab im ehemaligen, nun auch eingebüßten Gebiet von Rheinau bei Kappel,
80 km weiter nördlich, und sogar bei Mörsch, westlich von Karlsruhe.

Bei der Feststellung der Verluste und ihres Wertes boten die Gemeinden meist
nur unsichere Angaben über die Größe und den Umfang der verlorenen Gebiete
und verschwiegen zunächst nur allzu gerne die bereits schon vordem getätigten
Verkäufe an die Elsässer.

Haltingen meldete ein Neudorf bannanstößiges Stück im „Chüngeli-Werth",
16 Juch. 3 Vtl. 21 Ruthen „mit geringem Boden" an, auf dem Weichholz erzogen,
das vor 15 Jahren auf Kiesboden gepflanzt wurde, bereits aber schon von den Neudörfern
beschädigt worden sei. Nach dem Lörracher Forstmeister von Stetten wuchs
der jährliche Wert um 25 fl an, nach dem der Kapitalwert des Verlustes mit etwa
837 fl errechnet wurde. Es wurde der Gemeinde Haltingen als Ersatz 3 Morgen,
120 Ru. Wald im Castenwörth bei Mörsch im Oberamt Ettlingen geboten. Das

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