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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 36
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0038
2. Dreibänniger Punkt Nr. 2 ist vom zweibännigen Punkt Nr. 3: 616,3 m entfernt
, dieser vom nächsten Punkt Nr. 4: 1912,9 m. Deren Verbindungslinie
scheidet die Banne Haltingen und Neudorf.

3. Punkt Nr. 4 ist vom zweibännigen Punkt Nr. 5: 1057,5 m, dieser vom vier-
bännigen Punkt Nr. 6: 744,2 m weit entfernt. Deren Verbindungslinien scheiden
die Bänne Nendorf und Markt.

4. Beim Punkt Nr. 6 treffen sich die elsässischen Gemeinden Blotzheim und
Rosenau und die badischen Gemeinden Kirchen und Efringen. Von Nr. 6 bis
zum Punkt Nr. 7 beträgt die Grenzlinie zwischen Blotzheim und Kirchen
1569 m.

5. Vom vierbännigen Punkt Nr. 7 bis zum zweibännigen Punkt Nr. 8 zieht die
227,5 m lange Grenzlinie zwischen Rosenau und Efringen, und diese setzt
sich weiter bis zum dreibännigen Punkt Nr. 9: 344,4 m fort.

6. Von Punkt Nr. 9 bis zum zweibännigen Punkt Nr. 10 beträgt die Grenzlinie
zwischen Rosenau und Istein und bis zum vierbännigen Punkt Nr. 11 weitere
1375,1 m.

7. Beim Punkt Nr. 11 beginnt die Grenze zwischen Groß-Kems und Huttingen,
welche 1480,7 m lang ist.

8. Vom vierbännigen Punkt Nr. 12 bis zum dreibännigen Punkt Nr. 13 zieht
die Grenze zwischen Groß-Kems und Kleinkems und Blansingen. Beide
Punkte sind 3 150,2 m weit voneinander entfernt.

9. Vom Punkt Nr. 13 bis zum dreibännigen Punkt Nr. 14 verläuft die Grenze
zwischen Groß-Kems und Rheinweiler 271,7 m weit.

10. Vom Punkt 14 bis zum vierbännigen Punkt Nr. 15 zieht die Grenze zwischen
Rheinweiler und Nieffern 1926,8 m weit.

11. Bei Punkt 15 beginnt die Grenze zwischen Bamlach und Klein-Landau und
endigt 1360,9 m weiter im dreibännigen Punkt Nr. 16, wo die Banngrenze
von Bellingen und Klein-Landau beginnt.

Insgesamt wurden zwischen Weil—Großhüningen im Süden und Au—Lauterburg
im Norden 120 Grenzsteine neu vermarkt.

Nach dem Staatsvertrag von 1840 verblieb unseren Gemeinden immerhin noch
beträchtliches Eigentum im Elsaß:

Kirchen besaß nach dem Verlust von 90 ha noch etwa 180 ha, Efringen noch
etwa 53 ha, Istein nach 72 ha Verlust noch 130 ha. Die seit 1817 im Bau befindliche
und 1876 bei Istein vollendete Rhein-Korrektion nach dem Plane Tullas erforderte
erneut eine Berichtigung der Grenzen: Von nun an trat die Mittellinie
des neu- und festgebetteten Stromes als Staatsgrenze an die Stelle jener alten
Grenze, die der wechselhafte Talweg des Hauptrheinarmes gebildet hatte.

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