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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 37
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0039
Für den Flußbau forderte das Wasserbauamt von den anliegenden Gemeinden
für das „Rhein vorland" einen 300 Fuß breiten Streifen längs den Ufern; von
Efringen über 6 Morgen Wasserfläche (Altwasser) über 12 Morgen Sand- und
Kiesbänke und über 2 Morgen Wald. Dagegen gewannen aber die Ufergemeinden
durch die Korrektion und Trockenlegung der Rheinarme z.Tl. erheblichen Landzuwachs
, den sie mit der Zeit durch Ausstockung zum größten Teil in fruchtbares
Ackerland verwandelten. Nach einer Denkschrift von 1862 sind zwischen Weil
und Neuenburg 156V2 Morgen nutzbares Gelände gewonnen worden, Efringen
allein schon gegen 50 Morgen, Kleinkems und Istein je etwa 9 Morgen.

Der Vertrag von 1840 hatte den Gemeinden für den überrheinischen Restbesitz
in ihrem Gebiet das Fisch- und Jagdrecht zugebilligt. Doch die Jagdhut hatte drüben
zu wenig Schutz. Deshalb verkaufte Efringen im Jahre 1860 ein Stück von
etwa 46 Morgen an einen Mülhausener Jagdliebhaber namens Rogg, im Laufe der
Jahre auch Istein 60 ha an Rosenauer Bürger.

Nach dem „Siebziger-Krieg" und dem Frieden zu Frankfurt 1871 wurde lediglich
die Hoheitsgrenze mit den Zollschranken Frankreichs vom Rheinweg aus dem
deutschen Reichsland Elsaß nach Westen zurückverlegt. Die Eigentumsgrenzen der
Gemeinden und der verbliebene Restbesitz erfuhren keine wesentlichen Veränderungen
mehr. Die Fähren bei Kirchen und Istein förderten nun den Verkehr der
Güter und Nachbarn.

Nach dem ersten verlorenen Weltkrieg wurde im Versailler Friedensdiktat
1919 ein Passus aufgenommen, nach dem Deutschland auf alle seine Rechte auf
dem elsässischen Ufer verzichten mußte, wobei auch alles Eigentum der badischen
Gemeinden und Privatbesitzer über dem Rhein als französisches Eigentum ohne
Entschädigung erklärt wurde, während elsässischer Besitz auf badischer Seite unangefochten
bleiben sollte.

Die Hoheitsgrenze Frankreichs war nicht mehr die Mittellinie des Stromes,
sondern verlief dem rechten Uferbord entlang. Die Fähren und Brücken wurden
abgebrochen, die französischen Posten und Zollwächter standen am badischen Ufer
(Fr. Metz, 1926). So verloren nun auch unsere Dörfer drüben ihren letzten Besitz:
Märkt 83,43 ha, Kirchen 187,14 ha, Efringen 31,28 53 ha und Istein 70,45 89 ha.

Die Gemeinden wurden vom Reich zum Teil mit Geld, Istein auch mit ehemaligem
Festungsgelände (56 ha) entschädigt: Efringen, welches etwa 150 Parzellen
fruchtbares Ackerland, etwa 30 ha, sodann 22 ha Wald mit Hart- und
Weichholz und 35 Kirschbäume verlor, erhob Schadensansprüche von über 64 000
Mark und empfing 1922 (!) durch Vorentscheid 68 664 Mark und 1929 als Schlußentschädigung
5000 Mark.

Nachdem durch Beschluß des Pariser Friedens nach 1815 die französische Rheinfestung
Hüningen geschleift wurde, baute Deutschland von 1902—1908 seine Feste
am Oberhein gegenüber Beifort an der Burgundischen Pforte auf dem Isteiner
Klotz. Nach 1919 befestigte Frankreich dem elsässischen Stromland entlang seine
Maginot-Linie. Deutschland des Dritten Reiches folgte mit dem Bau des Westwalls
von 1934 an. Nach dem Westfeldzug 1940 folgte die Wiederbesetzung der
einstigen Reichslande über dem Rhein durch deutsche Truppen und nach dem unglücklichen
Kriegsende 1944 durch Frankreich. Die erneuerten Grenz- und Zollschranken
wurden weiter verstärkt, die Uferlande mehr entfremdet. Die bis zum
ersten Weltkrieg bestandenen lebendigen Brücken zu den Vettern und Basen hüben
und drüben, die fröhlichen Uberfahrten auf Fähren und Waidlingen und Begegnungen
von Jung und Alt bei der Arbeit und beim Feiern, zum gegenseitigen Helfen
und Geselligsein, das alles lebt noch als freundliche Erinnerung bei den Alten.
Lobenswert, um der kommenden Geschlechter in einem geeinten Europa willen,
ist daher das neue Streben der benachbarten Völker, wieder Brücken zu bauen,
vor allem in den wohlgemeinten Partnerschaften geistige Brücken, welche von den
zuverlässigen Pfeilern der geschichtlichen Tatsachen und Erkenntnisse getragen
werden sollten.

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