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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 40
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0042
Es steht außer Frage, daß die frühe Anlage der Teiche im vorderen Wiesental
bemerkenswerte wasserbauliche Leistungen waren, deren Nutzen zunächst für die
Landwirtschaft, später auch für das Gewerbe bedeutend war. Der erste Vertrag,
mit dem die Brombacher den Lörrachern den Bau des Grabens durch ihre Gemarkung
(von der Wiese oberhalb Brombachs bis ins Lörracher Grütt) gestatten, ist
vom 4. Jan. 1592 datiert. Er regelt auch das Recht der Brombacher im Schadenfalle
, die Lörracher Teichgenossen und deren Erben „gäntzlich oder zum Theil
sampt und sonders oder auch (deren) Matten anzugreiffen, darauff zu clagen und
ein Stückh nach dem andern zu vergandten, zu verkauffen", bis der Schaden
gedeckt sei. Es wird uns auch gemeldet, daß Landvogt und Landschreiber den
Vertrag nicht zustande gebracht haben, ohne Schiedsleute beider Seiten beizuziehen
. Dazu gehörten vor allem Hans Schantzlin und Gilman Strübin, die Vögte
von Maulburg und Weitenau. (s. die Anlage). Nach der Fertigstellung stellten sich
tatsächlich Mängel heraus, vor allem auf Lörracher und Tumringer Gemarkung.
Sie dürften dreierlei Ursachen gehabt haben. Einmal scheint der Hauptgraben
nicht breit und nicht tief genug gewesen zu sein, dann scheint es an der Unterhaltung
von Anschlußgräben in den Tumringer Grüttmatten gefehlt zu haben, vor
allem aber lag es an der unsachgemäßen Handhabung der Wasserverteilung, für
die der Einnehmer Böhringer verantwortlich gemacht wurde. Dies war der Anlaß
der Klage gegen ihn. Die Vorwürfe, die u. a. aus der Bevölkerung im Verlauf des
Verfahrens gegen ihn erhoben wurden, brachten aber auch noch anderes an den
Tag. Landvogt, Landschreiber und Burgvogt nahmen sich der Klagen an. Das
Ende des dramatisch sich zuspitzenden Geschehens war die Inhaftierung des
General-Einnehmers auf der Hachburg bei Emmendingen. — Aber folgen wir den
Ereignissen, wie sie den Schriftsätzen der Akte zu entnehmen sind.

Im Spätherbst 1594 berichteten Landvogt, Landschreiber und Räte des Oberamts
Rötteln an den Markgrafen über den Bau der Bewässerungsanlage der Gemeinde
Lörrach. Da einige Herrschaftsäcker in dem Gebiet lägen, sei auch die
markgräfliche Verwaltung am Projekt interessiert gewesen, habe es gebilligt und
gefördert. Inzwischen sei aber ein Teil dieser Grundstücke, deren Ertrag bislang
der Verwaltung zugeflossen sei, dem Einnehmer als zinsfreies Erblehen verliehen
worden. Die Herren wiesen darauf hin, daß sie „hievor zu dem Hauß Rötteln nit
genugsam Matten und Fietterung hatten . . ." und sie fragten an, ob nun neue
Äcker oder Matten gekauft werden sollten oder nicht. Die Lehensverleihung war
für die herrschaftliche Verwaltung ein schlechtes Geschäft. Es ging anscheinend
weniger um einen finanziellen Erlös, als um zu geringe Heuerträge. Vor allem,
wenn die Hofhaltung oder größere Gästezahlen zu versorgen waren, scheint man
unter Heumangel gelitten zu haben. So wurde denn nachdrücklich vermerkt, ausgerechnet
der Einnehmer habe weitere Matten „ettliche Jauchert erkaufft, so nit
übel zu dem Hauß Rötteln gelegen."

Zu allem Ungeschick erwies sich, daß gerade die Bewässerung der „neugemachten
" Lehenmatten des Einnehmers und einiger Lörracher Bürger die Lörracher
Hofmatten und „vilmehr aber ettlich Privatpersonen, deren Gieter unden an den . .
newgemachten Matten gelegen, großen Schaden zuefiegen, welchem zu begegnen
wir gleich ferndriges Jars gemellte Gemeind zue Lörrach sampt dem General-
Einnemmer verwarnet". Sie würden mit Sand überschwemmt oder sumpfig werden,
bei einem Augenschein habe man gesehen, „daß uff angezogenen Hoffmatten .. .
ungefährlich der vierte Theil mit Sohrl) überwachsen" und viele Matten der
Baursame zu Tumringen „naß, dieff und sohrechtig worden" seien. Man habe
zwar Maßnahmen getroffen, die Sache zu bessern und künftige Schäden zu vermeiden
, müsse aber den Erfolg abwarten. Der Markgraf wurde gebeten, sich
ebenso wie die „arme Underthanen" zu gedulden.

Nun aber folgen die Vorwürfe gegen den Einnehmer persönlich: Er habe versucht
, es so darzustellen, daß zu den ihm verliehenen 8 Jucharten auch zwei
gehörten, die dem Mattis Weiß gehörten, und zwei weitere, die als markgräfliche

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