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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 44
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0046
parteiische Steinsetzung zwischen E. F. Gn.5) und anstoßenden der Underthonen
Gieter zu treffen mit gebärendem Ernst zugesprochen, welches auch, alß ich erachte,
uffrecht und redlich beschehen". Aus der Aussage des Vogts von Lörrach geht
weiter hervor, daß Böhringer der Teichgenossenschaft zugemutet habe, ihm den auf
ihn entfallenden Anteil an den gemeinsamen Baukosten zu erlassen. Er habe solange
auf sie eingeredet, bis sie wohl oder übel nachgegeben hätten. (Damit blieben
diese Kosten allein an den Bauern hängen). Dann habe sich herausgestellt, daß der
Einnehmer eigenmächtig mehr Wässerungszeit beanspruche, als ihm zustehe. Während
die Teichgenossen für ihre insgesamt mehr als 150 Jucharten in der Woche
kaum ZU Stunden Wasser „uff jede Jeüch" hätten (also insgesamt rd. 112 Stunden),
wässere er seine 50 Jucharten halb solange, (nämlich die übrigen 56 Std.), „welches
der Gemein beschwerlich".

Mißbrauch der Fronarbeit

Weiter sagte der Vogt, der Einnehmer habe mehrfach befohlen, in der Fron
die Straße zu machen. Diejenigen, die von ihren Äckern keine Steine mehr abzuführen
hatten, habe er angewiesen, die Fuhren von seinen eigenen Äckern auszuführen
. Das scheint er des öfteren praktiziert zu haben, denn auch die Tumringer
haben gleiches berichtet. Als sie im Frühjahr an der Ausbesserung der Straße nach
Lörrach gearbeitet hätten, habe er sie angesprochen, die Steine von seiner weit
entlegenen Matte zu nehmen. Er habe ihnen eine „Verehrung" zugesagt und sie
hätten es gutwillig getan. Aber Steinauflesen bei leerem Bauch mache müde und
ungeduldig, und so habe gegen das Ende der Arbeit eine Frau von Tumringen,
die Meyerin, geäußert, „ich gedencke, der Einnemer werde heut wieder ein Acker
kauffen und wir morgen aber fronen mießen". Dazu sei der Einnehmer gekommen.
Wohl deshalb, vielleicht auch wegen der förmlichen Klage der Tumringer 6) wegen
der Wasserschäden auf ihren Grüttmatten hätten sie dann die Verehrung nicht erhalten
, wie sie alle anderen bekamen.

Es ist hier von zweierlei Fron die Rede, die man auseinanderhalten muß.
Einesteils vom Gemeinwerk für die Gemeinde, andernteils von der Fron, die in
Dienstleistungen für die herrschaftliche Verwaltung bestand. Die Dauer der
Arbeitsleistung, die in Anspruch genommen werden konnte, beschränkte sich auf
wenige Tage im Jahr. Als Gegenleistung war das Fronbrot zu geben. 1594 bestand
es in einem „Paar Mitschen" (auch Mutsche, Mütsche, Mütschli). Es handelt sich
hier um große Wecken, die in verschiedenen Formen gebacken wurden und werden.
Es gibt z. B. vierteilige Formen, in unserem Fall scheint es sich um eine Art großer
Doppelwecken gehandelt zu haben. Der Beleg ist insofern interessant für unser
Gebiet, als er das Vorhandensein von Wort und Sache für jene Zeit bezeugt 7).

Eine Beschwerde des Burgvogts Martin Weiß über Böhringer

Die Sache scheint Böhringer sehr an die Nieren gegangen zu sein. Er hat sicher
gemerkt, daß sie für ihn ein schlechtes Ende nehmen werde. Was der Burgvogt
an Merkwürdigem noch zu berichten hat, legt den Gedanken nahe, daß Böhringers
geistige Gesundheit Schaden gelitten hatte. Weiß berichtet am 30. Dezember 1594
an zwei unbekannte Adressaten in Briefen, die zur Akte gegeben worden sind.
Böhringer habe auf einer gemeinsamen Rückreise von Hachberg nach Rötteln
„wunderliche und seltsame Muckhen gehabt . . . allso daß er getrutzet, zu Zeiten
gute Worte geben und gebetten, mir sollen mit dem Bericht innhalten". Daneben
habe er erzählt, daß er beim Wegreiten von Lörrach sich mit Gold und Geld versehen
habe, er habe sich auch stark bewaffnet, in der Absicht, wenn er unterwegs
den Landschreiber oder ihn, den Burgvogt, träfe, sie zu erschießen. „Doch weite

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