Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 45
(PDF, 22 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0047
er den Landschreiber eher alß mich gebutzet" haben und dann ausgerissen sein.
Er, Weiß, habe das nicht ernst sondern für „Narrendading" genommen. Am
Morgen nach der Rückkehr sei des Einnehmers Frau zur Frau Landschreiberin
gekommen mit der Bitte, der Landschreiber solle zu ihrem Mann, der krank im
Bett liege, kommen. Dabei habe sie erzählt, ihr Böhringer hätte ihn, Weiß, unterwegs
noch erdolcht, wenn Weiß ihm nicht gut zugeredet hätte. Obwohl weder
Doctor Hettler noch er selber Furcht vor Böhringer hätten, müsse man sich doch
alles möglichen von ihm versehen. Es gehe auch weniger um die eigene Haut als
um die Folgen für Frau und Kinder. Eine Klage gegen diesen Mann sei nicht der
rechte Weg, man wolle sich einem solchen Gespött und Schimpf (gemeint war wohl
der Streit vor Gericht) nicht aussetzen. Weiß schloß mit folgender Bitte: „Will
demnach ich dich umb ein briederlichen Raht (ob ich uff den Nothfall drauff
schlagen oder alß ein Schweitzer und verzagter Eygnoß fliehen solle) gebetten
haben". Was kann der Burgvogt mit diesem Seitenhieb auf die Eidgenossen gemeint
haben? Wir wissen es nicht. Möglicherweise sind Spottgeschichten der Art im
Umlauf gewesen, wie sie etwa die Zimmern'sche Chronik von den Rottweilern
erzählt, die damals zur Eidgenossenschaft gehört haben 8).

Darauf folgt unterm 10. Januar 1595 eine kurze Mitteilung des jungen Markgrafen
Georg Friedrich von Hachberg aus an seinen regierenden Bruder in Carlsburg
: „Es werden Ew. Liebden von unserm Landvogt zu Hachberg und lieben
getrewen Martin von Remchingen . . . berichtet sein, weichermaßen und usser was
Motiven wir dieser Tagen unßern General-Einnehmern zu Rötteln, Georg Böhringer
, alhie auf das Hauß verstrickhen lassen . . . und damit wir bey (Ew. Liebden
) nit inn Verdacht kommen möchten, alß hetten wir solches ohne erhebliche
und genügsame Ursachen gethon, so überschicken wir demnach . . . beygefüegte
Copias seiner Acten und Verhandlungen . . Damit endet die eigentliche Akte.

Vergleich der Lörracher mit Reid) v. Reichenstein in Brombach

Beigefügt ist noch die Abschrift dieses Vertrags, mit dem sich die Lörracher
mit dem von Reichenstein wegen dessen Wasserschäden verglichen haben. Der
Teich führte ja teilweise über dessen Grundstücke. Die Lörracher bezahlten eine
einmalige Entschädigung von 131 fi. Dafür wurde dem von Reichenstein die
Benützung des Teichwassers untersagt, insbesondere durfte er kein Wasser für
seinen Schloßgraben entnehmen. Er mußte sich verpflichten, die Stellfallen auf
seinen Grundstücken wieder zu entfernen. Auch in diesem Vertrag, der vom
neuen Landvogt Hans v. Ulm mit seinem Siegel bestätigt ist, heißt es ausdrücklich,
daß es Landvogt, Landschreiber und Räten von Rötteln auf einem Augenschein
nicht gelungen sei, die beiden Parteien zu vergleichen, sondern daß er „letztlich uff
billichen erbaren Entscheid ihrer beederseits gehabten Beyständer" (nämlich dem
säckingischen Schaffner Hanß Jacob Kirchofer und Hanß Schantzlin, Vogt zu
Maulburg, als Schiedsleuten und Vogt Fridlin Röschart von Weil als Obmann)
zustande gekommen sei. Wer aber künftig weiter dawider handeln würde, der
sollte dem Obmann fünf und den „Spruchlüten" je ein Pfund zu Strafe verfallen
sein.

Weldoe Schlußfolgerungen kann man ziehen?

Jene Zeit kennt zwar noch nicht den Unterschied zwischen Verwaltung und
Verwaltungsgerichtsbarkeit, dennoch kann man den Schriftsätzen entnehmen, daß
es neben den Interessen der herrschaftlichen Verwaltung besonders darum ging,
daß in unverhältnismäßig großem Umfang die Untertanen geschädigt waren. Die
Rechtfertigung des Einnehmers legte großen Wert auf das Argument, daß er die

45


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0047