Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 47
(PDF, 22 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0049
Verträgen — nicht zum Zuge kam, ist nicht erkennbar. Es läßt sich allenfalls
ein gewisses Mißtrauen vermuten, der Junker auf Rötteln könnte den Junker zu
Brombach rechtlich bevorzugen. Im Ablauf der Ereignisse unseres Prozesses findet
die Vermutung freilich keine Stütze.

Erkennbar ist jedoch, daß die Gemeinden und ihre Gemeinderäte, die ja als
Ortsgericht die niedere Gerichtsbarkeit selbst ausübten, auch eine Art öffentlichrechtliche
Vertragsfreiheit genossen. Sie scheinen diese Freiheit mit Bedacht wahrgenommen
zu haben, sie hatten in ihren Vertretern, den Vögten, Persönlichkeiten,
die dazu durchaus in der Lage waren. Es kann natürlich dazu kommen, daß die
Vögte gerade gegenüber einem adligen Grundbesitzer darauf bestehen mußten,
ihre Rechte selbst zu vertreten. Hier haben wir vielleicht einen Hinweis zur Beleuchtung
der immer noch ungeklärten Frage, warum in der Markgrafschaft Baden-
Durlach die kleinadligen Grundherrschaften sich nie haben entwickeln können,
sondern nach und nach, mit wenigen Ausnahmen, verschwunden sind.

Wirtschaftliche Erkenntnisse

Unsere Texte geben uns weiter neue Hinweise auf den damaligen Stand der
Landwirtschaft in unserer Gegend. Zunächst sagt die Geländebezeichnung „Grütt",
daß der größte Teil damals schon gereutet war. Offenbar waren kurz zuvor auch
Teile der nördlich anschließenden Lörracher Wiese-Niederung zwischen dem schon
bewirtschafteten Feld gerodet worden. Außer den 12 Jucharten, die zu Matten
gemacht wurden, sind noch 4 Juchart „Gesteudt" genannt. Es wird von zahlreichen
Verkäufen landwirtschaftlich genutzter Grundstücke berichtet, weshalb
hier etwas ausführlicher darauf einzugehen ist. Bei freihändigem Kauf und Verkauf
von Äckern und Matten (sogar Pfandnahme und Vergantung sind erwähnt),
kann es sich nur um freies bäuerliches Grundeigentum gehandelt haben. Bei den
erheblichen Flächen, die der Einnehmer gekauft hat, wird es sich um frühere
Allmendflächen gehandelt haben. Sie dürften durch Rodung des „Gesteudts" in
der Wieseniederung freies Eigentum der Bauern geworden sein. Der Markgraf
scheint aber eine Art Vorkaufsrecht gehabt zu haben, denn er hatte „nit allein zu
Bestandtnuß sonder auch zu käufflicher Außlösung den Vorzug per expressum
reservirt".

Der Grundstücksverkehr beschränkt sich jedoch nicht auf Matten, es ist mehrfach
auch von Fruchtäckern, allerdings schlechten, dürren, die Rede: Im Vertrag
der Genossenschaft heißt es, daß die Lörracher seit langer Zeit von den Voreltern
her schlechte Äcker und Egarten im Lörracher Feld liegen gehabt hätten, die sie
bei „wenig Nutzen gegen den uffgewendten Kosten" hätten erhalten müssen.

Was noch bedeutsamer ist, ist die Tatsache, daß man sich damals entschloß,
einen Teil solch magerer Äcker zu Matten einzuschlagen. Das heißt, daß die Auflösung
der Dreifelderwirtschaft schon im Gange war. („deren zu Lörach sand-
echtige Gietter, deren vil hundert Morgen sein sollen, zu Matthen gemacht . . ."
und „...diejenigen, so an solchem Werckh ire Gieter zu Matten eingeschlagen...").
Voraussetzung dazu war genügend zehntfreies Grundeigentum in der Landwirtschaft
und evtl. die Bereitschaft der Grundherrschaft zu Lösungen, die dies ermöglicht
oder wenigstens nicht verhindert haben. („. . . wenn (die Herrschaft)
künfftiger Zeitt solche Matten . . . gar oder zum Theil zu Lehen oder eigen-
thumblich gnediglich einräumen lassen werden . . .")9). Mehr noch: im vorliegenden
Fall hat sich die herrschaftl. Verwaltung an der Maßnahme beteiligt.

Der Grund für diese Änderung der Nutzung war, daß man mehr Viehfutter
gebraucht hat, daß also eine Zunahme der Viehbestände eingetreten sein muß.
Dem dürfte wohl eine Zunahme der Bevölkerung, mindestens aber eine Verbesserung
des Lebensstandards entsprochen haben. Man hat die Flächen aber auch

47


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0049