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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 54
(PDF, 22 MB)
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in den gemeinsamen Äckericht traben zu lassen und nur gemeinsam und gleichzeitig
den Wald einzuschlagen. Der Herrschaft zahlten sie für ein Schwein, das
vor Bartholomä (24. Aug.) gekauft oder aufgezogen wurde, für das Äckerichtsrecht
1 Vtl. Stockhaber und 1 ß Stockplappert und für ein Ferkel, das danach gekauft
und eingetrieben wurde, 1 fl (1690).

Streit und Händel um unsichere Wald- und Weiderechte wurden Jahrhunderte
hartnäckig und kostspielig von den Ufergemeinden geführt, die sich auf den Weiden
und in den Hölzern der Werthe und Auen auf den Inseln mit ihren Herden
und Holzhauern trafen. Solange ihre anfänglichen Bedürfnisse ausreichten, fanden
sie sich wohl einträchtig miteinander am reich gedeckten Tisch der Matten und
Wälder. Als aber die größeren Uferorte „ehnedra" ihre Ansprüche steigerten,
wurde die Rechtsunsicherheit ausgelöst, denen unsere kleinen und landarmen Fischerdörfchen
mit wenig Hinterland, wie Friedlingen, Hiltelingen, Märkt, Istein,
Kleinkems, nur mit Zähigkeit und langwierigen Prozessen widerstehen konnten. Als
beispielhaft für den Abwehrkampf der genannten Dörfer gegenüber Großhüningen
, Neudorf, Bartenheim und Kerns möge hier der kostspielige Prozeß von Hilte-
lingen-Haltingen mit Groß-Hüningen und Neudorf um Holz und Weide im Bändli
erkannt werden:

Im Strombereich der beiden Rivalen Haltingen und Groß-Hüningen zeigt eine
Kartenskizze aus dem Jahre 1602 zwölf kleinere und größere Rheininseln. Haltin-
gen-Hiltelingen teilten sich mit Groß-Hüningen in Weidrechte auf dem „Frauenwert
" (sp. Schusterinsel); das niedere „Kälberwerth" wurde 1589 Haltingen-Hilte-
lingen allein zugesprochen. Unter dem Namen „Pentlin" stellen sich in der Skizze
gleich drei Inselwörthe vor: das eine nächst bei Basel und Groß-Hüningen (12), das
der Meier von Groß-Hüningen nutzte; die beiden anderen (5, 6) lagen diesseits,
zwischen Hiltelingen und Märkt. Die größere der beiden Inseln war das „Alte",
die kleinere das „Neue" Pentlin. Das alte Pentlin wurde 1602 laut Skizze und Beschreibung
Groß-Hüningen als eigen zugesprochen. Laut den vorliegenden Streitakten
wurden dem jenseitigen Dorf aber nur die Holznutzung und vorübergehend
auch gewisse Weidrechte zugestanden. Ebenso gehörte das „Streit"- oder „Zankwerth
" 10) Haltingen-Hiltelingen. (Sh. Skizze und deren Beschreibung!)

Die Rheininseln bei Haltingen-Hiltelingen — Groß-Hüningen im Jahre 1602

(Schematische Skizze)

Beschreibung der Skizze: Rheininseln bei Haltingen-Hiltelingen:

1. Streitiges „Obere Kälberwörth", etwa 30 Ju., auf dem sich viele Rebhühner aufhielten,
heute Schusterinsel genannt, hieß anfangs auch Frauenwerth.

Die Hüninger durften auf dieser Insel ihre Kälber weiden lassen. Die Insel lag zwischen
dem Rheinstrom und dem Altrhein, war also Klein-Hüningen zu von einem
Rheinarm, einem „Gießen" umflossen.

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