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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 59
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0061
Weide- und Waldgebiet zwischen Hüningen und Kerns in die Blotzheimer-Barten-
heimer-Au, welche von der „Augrafschaft" verwaltet wurde, die alljährlich am
Pfingstmontag ihre Freiheiten und Grenzen feierlich und festlich in Erinnerung
brachte und erst nach zähem Widerstand im Jahre 1892 von Staats wegen aufgelöst
worden ist. Diese genossenschaftliche Verwaltung mit einer selbständigen Verfassung
und eigenem Gericht leitete der von den Bürgern alle 3 Jahre neugewählte
Augraf. Aus dem Erlös der Aunutzung hatte Blotzheim 1775 einen „Tugendpreis"
gestiftet, welcher beim „Aufest" dem „tüchtigsten Knaben und bravsten Mädchen"
überreicht wurde 5).

Hart stießen sich die Weidgrenzen der Isteiner in der Rosenau und der Barten-
heimer in der Au. Istein gestand dem Nachbarn das Recht zu, auf dieser seiner
großen, jenseitigen Inselaue mit Kühen und Pferden von St.-Gallen-Tag an zur
Weid fahren zu dürfen (Ist. Dorfrecht von 1489). Aber auch hier drängten die beiden
Nachbarn 100 Jahre später zur Abgrenzung und Markierung ihrer Befugnisse
durch Grenzsteine mit den Hoheitszeichen des Basler Bischofs und Vorderösterreichs
. Zum Schutze der Weiden besetzte Istein seit etwa 1740 sein Rosenau-Gut
neben der zuvor gebauten Ottmarsheimer-Mühle mit 2 Bürgern, welche sich dort
zunächst ihre kleinen Bammert-Hüsli bauten, ansiedelten und mit immer neuem
Zuzug von Isteinern und Huttingern den Ort und die spätere Gemeinde Rosenau
begründeten 6).

Die Weidgenossen von Kleinkems und Blansingen trafen sich mit denen von
Groß-Kems auf den nahen Inseln zum Weiden und Holzen. Sie stritten sich aber
schon 1443 um Rechte in der „Kuchowe" (Kühaue), um das „Galler- und Eselwerth
". Die Blansinger pochten auf ihre Rechte, ihre Matten im „öwle" (Äuli =
kleine Au) und Nagard (Altwasser). Die Sundgauer gestatteten sodann ihren Weidgenossen
das Mähen auf den Auen bis zum St.-Margarethen-Tag (10. Juni), um
danach selbst auf die Kleinkemser Matten mit ihrem Vieh fahren zu dürfen.

Schliengen und Neuenburg vertrugen sich 1602 mit einem Vergleich über die
Nutzung bisher heftig umstrittener Rheininseln, im „Ölgetz-Werth", „St.-Martis-
Hölzli", „Klingelgrien" und „Großen Grien". Die Dispute und Appellationen
führten die beiden bis vor das kaiserliche Hofgericht nach Wien, wo sodann entschieden
und abgegrenzt wurde. Das Große Grien soll beim Bann Neuenburg ver-
Dleiben, die anderen 3 Inseln aber bei Schliengen, jedoch mit Beibehalt der Nutzung
und des Bannens für Neuenburg.

Wie sich auf der linken Stromseite an die Auniederung nach Norden die sich
bis zu den Sundgauhügeln ausweitende „Hart" schloß, dienten auch auf unserer
Seite, vom Hochgestade aus bis zu den Vorbergen, zum Teil ausgedehnte „Hart"-
Wälder benachbarten Orten der gemeinsamen Nutzung. Die mittelalterlichen Glossarien
gaben „hart" stets mit „compascuum", als Gemeindeweide, mit Eichen- und
Buchenbeständen für die Äckerichtsnutzung, an. Diese Gemeindewälder wurden
zum Teil in unserem dichtbevölkerten Bauernland nach und nach ausgestockt und
zu Ackerland umgebrochen, sind aber da und dort noch als aufgelockerte Relikte
oder in den gebräuchlichen Ortsnamen zu erkennen, oft in der Endsilbe „-hart"
und „-ert".

Am bekanntesten ist der ausgedehnte Waldrücken vom hinteren und äußeren
Sausenhard, der sich vom Sausenberg bis zum Katzenberg bei Egringen, zwischen
der Kander, dem Feuer- und Engebach erstreckte. Ursprünglich war dieses zusammenhängende
Waldgebiet herrenloses Gut. Als die ersten Siedler davor ihre
bebaute Feldmark einhagten, ließen sie den großen Wald ungeteilt, um ihn als
Gesamteigentum aller benachbarten Anlieger gemeinsam zu nutzen (W. Grimm;
Wien 1828). Später wurde er als Königsgut von den Herren des Landes angesprochen
, jedoch weiter den Untertanen zur freien Nutzung für Weide und Holz
geboten. Während der innere Sausenhard als geschlossenes Waldgebiet von Kan-
dern, Sitzenkirch und Vogelbach nur schwach belegt und genutzt wurde, begegneten
sich weiter vorn im „Behlen" die Orte Kandern, Tannenkirch, Riedlingen und

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