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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 68
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0070
3. Zusammen mit Tannenkirch auch das Schlagen von Bauholz und Riesterbuchen
am „Munzenberg" gegen die Entrichtung des Hutlohns.

Schon 1460 war die Gemeinsamkeit der 3 Dörfer Riedlingen, Kandern und
Tannenkirch in den genannten Hölzern und Allmenden beurkundet. Nachdem
sie sich aber bis 1729 um Abgrenzung bemüht hatten, wurde die Abteilung ihrer
Banngebiete mit 21 neuen Grenzsteinen vermarkt.

Tannenkirch traf sich mit Hertingen im Wald zum gemeinsamen Ackericht und
zur Nachtweide; doch sollte jeder Nachbar mit seinem Hornvieh auf den Feldern
seines eigenen Bannes bleiben.

Schallbach wurde der gemeinsame Weidgang im „Käferholz", in einem kleinen
Gehölz im Wollbacher und Wittlinger Bann 1570 von seinen Nachbarn vertraglich
zugesprochen. Der nächste Vertrag von 1606 grenzte jedoch Ort und
Zeit der gemeinsamen Nutzung zwischen Schallbach und Wittlingen ab.

Wollbach, eines der „Vier-Höfe-Dörfer" im großen Röttier Wald, war außerdem
noch Weidgenosse mit anderen Nachbarn: 1491 wurde ihm ein gemeinsamer
Weidbezirk mit Hauingen verbrieft und 1601 erneut bestätigt. 1510 stellte ein
Bannscheidebrief die Weidgrenze gegen Kandern fest. 1564 wollte es Wittlingen
aus der bisher gemeinsam genutzten Weide weisen.

Nach einem Bannbrief von 1575 trafen sich „Trieb und Trab" im gleichen
Holz zur gemeinsamen „Wonn und Weid" die Orte Kandern, Riedlingen und
Holzen. Danach wurden ihnen nach Streit und Umgang durch die Vögte, Marcher
und Schiedleute die Grenzen zugewiesen und und mit Steinen vermarkt.

Im Holzen-Einig-Wald- und Weiderecht waren die Orte Holzen, Mappach
und Welmlingen ursprünglich gleichberechtigt. Im Bann Holzen, welcher der zuständige
Gerichtsort für die Einungen (Bußen) war, lagen nach der Abteilung
28,5 ha, im Mappacher Bann dagegen 53 ha, und die Welmlinger Exklave beträgt
27,5 ha.

Welmlingen hatte Holzen nur das Weiderecht, nicht aber das Äckerichtrecht
zugestanden. Zugunsten Mappachs verzichtete Holzen auch auf den Weidgang
beim Teufelsbrunnen, während Holzen bis zum Loh(n)holz die Weide suchen
durfte.

Im späteren Weidstreit von 1686 vereinbarten die beiden Dörfer den gegenseitigen
Viehtrieb in ihre Bänne, auf die Feldweide, für die Mappacher nach
Holzen bis zum Großmürdental (Muttental), über den großen Henkenbühl auf
der Eck, für die Holzener ins Mappacher Feld, in der „Wüsti" bis an den Maugen-
harder Weg, jedes Dorf 3 Tage mit Zugvieh und Pferden in seinem eigenen Bann
im voraus, vom 4. Tage an beide gleichzeitig.

In der Brachzeit, bis zur „Felget", erlaubte Holzen dem Nachbarn den Viehweg
durch den Henkenbühl.

Blansingen und Kleinkems waren einst mit Huttingen und Istein wie auch
mit Rheiniveiler in den benachbarten Grenzwäldern und -weiden in ihren Bännen
Weidgenossen, drängten allerdings schon 1535 auf gegenseitige Abgrenzung, feste
Steine statt unsicheren Loch-Bäumen: Gegen Istein-Huttingen von der Hohen
Fluh hinab über die Rheinauen und Gießen. Kleinkems und Blansingen bildeten
bis zum 18. Jhdt. wie Istein und Huttingen einen gemeinsamen Bann, der sich auf
die älteren Ackerbausiedlungen Blansingen und Huttingen gründete. Nach langwierigen
Waldstreitigkeiten um 98 Juch. Eichen- und Buchenholz im Buchgraben
und in der „Birche" (Birke) hatte angeblich Kleinkems zunächst auf den Wald
verzichtet gegen ein 8 Tuch, großes Stück Feld, während Kleinkems den Nachbarn
beschuldigte, den Wald erschlichen zu haben. Die behördliche Entscheidung sprach
sodann 1835 Blansingen den Wald zu, Kleinkems die Rheininseln.

Zu einem Weidgangsvergleich kam es 1573 zwischen den „Brüdergemeinden
von Rotberg", Bamlach und Hertingen mit der gegenseitigen Übereinkunft, sich
ihre Feldwege zu den Viehtränken zu öffnen. Vögisheim und Müllheim stritten

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