Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 73
(PDF, 22 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0075
Gutnau in einem „Neuen Berain" festgesetzt wird. Als Bereinigungspersonen sind
außer dem Vogt Bartholome Walch und u. a. die Richter Ulrich Holenweger und
Hanß Seringer genannt. Die Festlegung neuer Inhaber und Zinsen seien mit Hilfe
des „Edlen gestrengen und hochgelehrten Hanß von Ulm und Christoph Leibfried
dem Doktor, des Fürstl. Markgrafen Landvogt und Landschreiber" angeordnet
worden. Zur Führung der Verhandlungen war erschienen „Herr Michel Ulrich zu
Newenburg wohnhaft alß Bläsinscher Schaffner des Klosters Guotnau bey gedachtem
Newenburg und im Auckheimer Zwing und Bann". Sowohl die östliche wie
die westliche „Rennstraße" wird genannt, „anderhalb Jucherten aggers stoßt (westlich
) gegen Rhein ahn die Almendt und die Rennstras", und „Item ein Juchert
Aggers Hinderm Berg (im Beizacker) gelegen (stößt) gegen wald an die Rennstraß,
gegen Rhein an den weg, so auf die Güother gehet". Nach der Beschreibung ging
der Bann bis an die „Rennstraße", und sie war wahrscheinlich eine Verbindung
zwischen Neuenburg—Hach—Zizingen—Gennenbach (wohl auch mit Anschluß
nach Mauchen—Schliengen, nach Liel und nach Niedereggenen—Kandern), wo
Hohlwege noch heute „die alte Gaß" genannt werden.

Ein alter Streit bestätigt, daß der „Beizacker" früher zu Feldberg gehört hat.
In den Jahren 1680—82 ging es um einen 4 Juchart großen Acker am „Beizacker"
und „Lindenbäumlein" bei der „Rennstraße". Die Feldberger beanspruchten den
Zehnten von diesem Acker für die Rötteler Verwaltung, Schliengen und Mauchen
aber für den Bischof von Basel. Der Landvogt von Gemmingen auf Rötteln und
der fürstl. Basl. Bischof, Rat Joh. Seb. Roggenbach, schrieben lange freundlich hin
und her, ritten schließlich eines Tages zusammen zu dem fraglichen Acker, wo sie
sich zur Zufriedenheit des Markgrafen, demnach zu dessen Gunsten, einigten. Doch
um 1770 war der „Beizacker" bereits Auggen zugeteilt, „wo an der Banngrenze
mehrere Äcker durchschnitten sind oben und unten am Weg". Das Weiderecht hatte
Feldberg noch im Steinacker für das Vieh und zur Eichelmast für Schweine. Dieses
Recht löste Auggen im Jahre 1834 für 555 Gulden ab.

Nach mündlicher Überlieferung soll noch 1872 an der Grüneck (östlich von F.)
ein Bannstein mit dem Schlüssel, dem Feldberger Wappen, und mit der Jahreszahl
1460 gestanden sein. Einst gehörten Feldberg und auch Auggen Waldungen im
Blauen. Einer Waldordnung ist zu entnehmen, daß um 1540 Feldberg um 250 Morgen
Wald im Blauen hatte, und noch um 1780 wird in der Chronik von Kandern
vom „Feldberger Blauen" gesagt. Leutrum erwähnt 1735, daß diese Waldungen
erst seit 1663 in herrschaftlichen Besitz gekommen sein müßten, „auf welche Art
aber können wir nicht finden". Die Herrschaft machte beiden Dörfern einige Zugeständnisse
, die sie bis 1730 alle aufhob. 1673 verlor Feldberg weitere 107 Morgen
Wald an die Herrschaft im Hörnle und auf dem Stalten. Hier durfte bis in
unsere Zeit noch die Lehmgrube, unten im Blauen die Sandgrube genutzt werden.
Der Verlust ihres Waldes wirkte sich auf die Gemeindefinanzen späterhin lange
Zeit sehr spürbar aus.

Die früheren Markgrafen müssen das Dorf Feldberg sehr begünstigt haben,
auch durch Zuwendungen von Liegenschaften. Im Jahre 1387 schenkte Markgraf
Rudolf III. von Sausenberg-Rötteln seiner zweiten Gemahlin, Gräfin Anna von
Freiburg zur Vermählung u. a. als Morgengabe 1000 Goldgulden und das Dorf
„Veltperg". Im selben Jahr gab sie ihm alles großzügig wieder zurück. Markgraf
Karl II. (f 1577) nennt sich 1572 „alleiniger Herr und Inhaber des Fleckens Feldberg
usw." und bezog „von vier Hofstätten unten im Dorf" die Abgaben. Doch
die Waldungen zog die Herrschaft von 1663 an wieder an sich, weil keine
Schriftstücke über das Besitzrecht aufzufinden waren.

Quellen: Gemeindearchiv
GLA, Karlsruhe

Geschichte von Feldberg, von Mölbert 1912
Leutrum u. a.

73


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0075