http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0077
nöthig ist, auf keine andere Weise zu erbringen, als man ihnen eine Mahlzeit
gebe, wie das anno 1739 in Riehen der Fall war."
Vom 8. April 1748 ist aus dem „Fürstl. Geheimraths-Protokoll" u. a. zu
entnehmen: „...Bei solcher Beschaffenheit werde nichts anderes zu thun sein,
als das dermahlen die Defrayirung von Seiten des Oberamts Rötteln veranstaltet
werde. . . . Da die mindere Stadt Basel bei der anno 1739 vorgegangenen Grenzpfeilersatzung
die Defrayirung übernommen, so wird man sich nunmehr auch
von Seiten gnädigster Herrschaft nicht entziehen können, dermalen ein gleichmaßiges
Tractement auszuhaken."
Das Oberamt Rötteln wurde veranlaßt, „die Defrayirung mit behöriger
Menage zu veranstalten, die Kostenzettel aber vermittelst Berichts ad decretum
anhero einzusenden."
Die Mahlzeit wurde nach der am 13. und 14. April 1750 erfolgten Setzung
der Bannpfeiler im „Neuen Hauß" (zu Klein-Hüningen) gehalten. Burgvogt
Kissling stellte dafür folgende Rechnung:
1 Saum 4 Vtl 1 Maß 1736 und 1741er Wein a 36 fl 42 fl 22 er
1 Saum 4 Vtl 1 Maß 1736 und 1741er . . . . 12 fl 45 er
1 Zentner 60 Pfd. Heu a 48 er.......1 fl 16 er
4 Vtl 2 J Haber............2 fl 15 er
58 Gulden und 39 Kreuzer........ 58 fl 39 er
Samuel Schuber, der Neuhaußwirt berechnete für eine dem Hochlöbl. Oberamt
beehrte „Mittag Mahlzeit":
4 Blatten Suppenfleisch mit Rettig.....2 fl
4 Blatten Grün Krauth mit Eyer......1 fl 12 er
3 Blatten Spargen...........2 fl 6 b (Batzen)
2 Basteten..............3 fl
1 Spansau..............2 fl 6 b
3 Blatten Forellen...........4 fl 12 b
3 Blatten Solling...........2 fl 6 b
3 Blatten fricasirte Hahnen........3 fl
1 welscher Hahn...........3 fl
2 Blatten Wildprät...........2 fl
3 Blatten Hahnen und Dauben......6 fl
3 Blatten kalte Solling.........2 fl 6 b
3 Blatten Grundlen..........2 fl 6 b
3 Blatten Karpfen ........... 2 fl 6 b
3 Blatten Gräbs ............ 2 fl 6 b
Nachtisch.............7 fl
par Broth............. 1 fl 9 b
par Weißzeug und sonsten extra.....4 fl
54 Gulden und 6 Batzen........ 54 fl 6 b
Für Kutscher und Bediente wurden weitere „5 Blatten Suppenfleisch, 5 Blatten
Schweins und Sauerkraut, Braten und Salat, sowie Brot" in Rechnung gestellt
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