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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 3/4.1973
Seite: 112
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-03-04/0006
amtmanns Franz Sales Meyr, kennen lernte und am 31. Juli 1837 als Gattin
heimführte, wurde Joh. Nep. Fromherz 1835 Regierungsrat bei der Regierung
des Oberrheinkreises in Freiburg unter dem Regierungsdirektor August Freiherr
Marschall v. Bieberstein5). Nach Ausbruch der Märzrevolution 1848 wurde
Fromherz schon am 17. März vom Innenminister Bekk zum „Ministerialkom-
missär" ernannt, um, falls es bei der großen Offenburger Versammlung der
Liberalen vom 19. März zu einem bewaffneten Aufstand kommen würde, als
Vertreter der Regierung mit dem Freiburger Infanterieregiment gegen die Rebellen
zu ziehen. Doch gelang es Struve in Offenburg noch nicht, die Republik auszurufen
. Hecker war damals noch dagegen; er hielt die Zeit noch nicht für
gekommen.

Als dann in Müllheim judenfeindliche Ausschreitungen gemeldet wurden,
schickte man Fromherz als Regierungskommissär dahin, um die Ruhe (zusammen
mit Truppen aus Freiburg) wiederherzustellen, was ihm auch rasch gelang.

Wiederum wurde Fromherz auf Anforderung der badischen Regierung am
6. April zum Regierungskommissär beim württembergischen General v. Miller
ernannt, der mit seinen Truppen von Rottweil aus ins Seegebiet einrücken sollte.
Das hat damals eine ungeheuere Aufregung im ganzen Seegebiet hervorgerufen,
wo Tausende von Freiheitsmännern schworen, sich „auf Leben und Tod" den
„fremden" Truppen entgegenzuwerfen6). Auch Fromherz, der kurz nach der
stürmischen Versammlung vom 6. April in Donaueschingen dort ankam und die
brodelnde Stimmung im Lande kennengelernt hatte, ist bei General v. Miller
dafür eingetreten, zunächst nicht einzumarschieren, sondern neue Befehle von
Karlsruhe abzuwarten. Fromherz ist dann sogleich nach Freiburg und von da
aus mit einem Sonderzug (eine Lokomotive und ein Wagen I.Klasse, die übrigens
noch in Offenburg entgleisten, ohne ihn zu verletzen) nach Karlsruhe gefahren,
um Regierung und Großherzog zur Zurücknahme des Befehls zu bestimmen.
Erst die Ausrufung der Republik durch Hecker und sein bewaffneter Marsch
nach Donaueschingen lösten dann zwangsläufig den Einmarsch der inzwischen
verstärkten württembergischen Truppen aus, die Fromherz nun als Regierungskommissär
begleitete. In dieser Eigenschaft waltete er dann auch in Dossenbach
seines Amtes (s. Kap. 4).

Fromherz wurde dann am 24. Mai 1848 zum Geh. Regierungsrat und Vorstand
der Seekreisregierung ernannt. Nach Ausbruch der dritten badischen Revolution
Mitte Mai 1849, bei der sich diesmal auch das Militär den Revolutionären
anschloß und Großherzog Leopold fliehen mußte, verweigerte Fromherz der
revolutionären „provisorischen Regierung" die Gefolgschaft und wich über den
See nach Lindau aus; daher wurde er am 22. Mai 1849 abgesetzt. Nach der
Niederschlagung der Revolution und Rückkehr der großh. Regierung wurde
Fromherz am 3. Juli 1849 zum „außerordentlichen Landeskommissär" für den
Seekreis ernannt, ist am 10. Juli mit den Regierungstruppen in Konstanz eingezogen
und hat das Regierungsdirektorium wieder in Besitz genommen.

Er versah das Amt des Regierungsdirektors in Konstanz zu voller Zufriedenheit
der Regierung, wofür er mehrmals mit Orden dekoriert wurde, bis die neue
liberale Regierung Lamey 1864 die Änderung der Kreiseinteilung im Lande benutzte
, um den ihr politisch nicht genehmen Beamten vorzeitig (mit 62 Jahren)
zu pensionieren. Fromherz hat sich dann in Freiburg zur Ruhe gesetzt und ist
hier am 5. Dezember 1892 mit 91V2 Jahren gestorben.

1) Für die Benutzung des Nachlasses und frdl. Angaben über die Familie danke ich Frau
Hedwig fromherz in Basel, der Witwe des Enkels, Prof. Dr. med., Dr. phil. Konrad
Fromherz, der Pharmakologe der Hofmann-Laroche-Werke in Basel war.

2) Die Familie hieß ursprünglich Frommherz. Der kleine Joseph war dem Ortspfarrer
durch gute Begabung und musikalisches Talent aufgefallen, so daß er ihn in Villingen
aufs Gymnasium schickte und zum Studium verhalf. Statt der Theologie wandte er sich
der Jurisprudenz zu.

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