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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 3/4.1973
Seite: 167
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-03-04/0061
Über die einzelnen Kassenplünderungen und deren Beweise ist als Bestandteil
der Anklageschrift ein Verzeichnis als Beilage II angeführt.

Bei diesen Plünderungen wurde nicht nur von andern, sondern auch von Blind
die Erzählung, wie es dem Postmeister Martin in Lörrach ergehe oder ergangen
sei, indem dieser erschossen werde oder schon erschossen sei, weil er Geld verheimlicht
habe, als Druckmittel benützt.

(Es wird ein weiterer Fall von Geldentwendung über 937 Gulden an der
Rheinfelder Brücke geschildert.)

Pressen von Mannschaft

Der männlichen Bevölkerung von 18 bis 40 Jahren wurde von Struve und
Blind die Verpflichtung auferlegt, ihnen unbedingten Gehorsam zu leisten, zunächst
sich ihnen mit Waffen zur Verfügung zu stellen.

Diese Vorschrift des »Planes zur Revolutionierung pp.« wurde von ihnen einesteils
mit rückhaltloser Härte systematisch zur Ausführung gebracht, andernteils als
Mittel zur Gelderpressung benutzt.

In Orten, wo Struve und Blind selbst auftraten, forderten sie in öffentlicher
Rede oder durch öffentliche Bekanntmachung zum bewaffneten Zuzüge auf, unter
Androhung des Standrechts, so in Lörrach, Schliengen, Müllheim, Auggen und wie
später ausgeführt werden wird in Wettelbrunn und Staufen.

Geld- und Todesstrafe wurde allen Waffenfähigen wie einzelnen angedroht.
Daneben erklärte Struve der Volksmenge, von dem Militär sei nichts zu besorgen,
dasselbe sei übergegangen. Es werde kein Schuß fallen. Der Zweck des Zuges sei
nur, der Sache mehr Nachdruck zu geben. In ganz Deutschland sei der Aufstand
ausgebrochen. Struve und Blind verbreiteten die Nachricht, das großherzogliche
Schloß stehe in Brand, der Großherzog sei nach Basel entflohen.

In ähnlicher Weise suchten die Führer Flum, Bühler, Goa und Schweizer bewußt
durch die Nachrichten, das Parlament sei gesprengt, das Militär geschlagen. Hecker
sei in Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg, Lörrach eingezogen, die Bevölkerung
zu erregen.

In den Gemeinden der Bezirke Lörrach, Schopfheim, Müllheim erließen Struve,
Blind und Löwenfels durch bewaffnete Boten alsbald wiederholte Druckschreiben:
die waffenfähigen Mannschaften wurden darin meistens »bei Gefahr von Leib und
Leben mit Androhung des Standrechts« zum Zuzüge aufgeboten.

In der zweiten oder dritten Aufforderung an die Gemeinden wurde mit Verhaftung
oder Exekution gegen die Bewohner oder gegen den Bürgermeister gedroht
, so z. B. gegen die Gemeinde Feuerbach, Auggen, gegen den Bürgermeister
von Binzen wurde ein Befehl erlassen, in dem »gegen eine rebellische Gemeinde
standrechtliche Verfahren« angedroht werden.

Gegen viele Gemeinden wurde die Exekution durch Struve und Blind wirklich
angeordnet, und zwar gegen Tüllingen, Blansingen, Feuerbach, Niederweiler, Badenweiler
.

Die Exekutionstruppe hatte den Zuzug einiger bewirkt, die Flucht anderer
veranlaßt. Den 24. September verfügte der mehrfach benannte Friedrich Neff
Hie Einziehung des Vermögens der geflüchteten Bürger von Badenweiler.

Wiederholt trafen Bewaffnete als Exekutionsmannschaft ein. Von solchen wurden
Türen, Fenster, die Gerätschaften in dem Hause des Altbürgermeisters Eberhard
zertrümmert, die Fahrnisse auf die Straße geworfen, viele entwendet mit
einem Gesamtschaden von 361 Gulden. Bürger von Badenweiler wurden gebunden
herumgeschleppt, einem 42jährigen verheirateten Bürger wurde eröffnet, er
werde erschossen. Ein Anführer setzte ihn auf einen Stuhl, und er nebst andern
legten die Gewehre gegen ihn an. Bürgin bat, ihm das Leben zu lassen und erklärte
sich bereit mitzugehen.

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