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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 3/4.1973
Seite: 179
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-03-04/0073
Am nächsten Tag trat das Kriegsgericht in Freiburg unter Vorsitz des preuß.
Majors v. Gillern zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die Prozeßakten sind
später vernichtet worden wie viele andere wichtige Dokumente aus dem Jahre
1848 49. Als Unterlagen für den Prozeß dienen daher nur noch Berichte aus
der damaligen „Neuen Freiburger Zeitung". Der Prozeßberichterstatter steht
natürlich ganz auf Seiten des Gerichts, weshalb er auch sehr ausführlich über
die Rede des Anklägers und nur oberflächlich über die Vernehmung des Angeklagten
und der Zeugen sowie über das Plädoyer des Verteidigers berichtet.

Am 8. August, dem Tage der Gerichtsverhandlung, wurde Neff morgens
5 Uhr in den „Basler Hof" (heutiger Sitz des Regierungspräsidiums), wo das
Gericht tagte, verbracht und um 9 Uhr vor das Gericht gestellt. Als Beisitzer
fungierten sechs preußische Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften. Die Anklagerede
hielt der großh. bad. Hofgerichtsassessor Schmidt.

Obwohl Neff vor diesem Kriegsgericht nur wegen seiner Handlungen im
Maiaufstand 1849 belangt werden konnte, kam Schmidt immer wieder auf die
aktive Teilnahme Neffs in den beiden Aufständen vom April und September 1848
und seine schriftstellerische Tätigkeit nach diesen Aufständen zurück. Am Ende
des ersten Aufstandes, des sogen. Heckerzuges, war Struve in Säckingen gefangen
genommen worden. Hauptsächlich durch den persönlichen Einsatz von Neff
wurde Struve gewaltsam aus dem Gefängnis befreit. Nach dem Gefecht von
Staufen, das den 2. Aufstand im September beendete, begab sich Neff erneut
nach der Schweiz.

Unterm 9. Oktober erschien in Dörnach b Basel ein Büchlein von Löwenfels,
Neff und Thielmann, in dem jeder über „seinen Anteil an der zweiten Schilderhebung
des badischen Volkes im September 1848" eingehend berichtete. Neffs
Schlußworte lauteten:

„Ferner sah idi, daß man keine Republik gründet durch Guttätigkeit und Milde, wie
wir es tun wollten; die alte Schuld kann leider nur mit Blut abgewaschen werden.
Ferner hörte ich von vielen Seiten, daß Leute aus meiner Heimat, dem Oberlande,
Feinde der Republik, sich geäußert haben, sie würden mich in Stücke reißen, wenn sie
midi hätten, denn ich sei Schuld an all dem Unglück, das auf unserer Gegend hafte.
Ich zürne ihnen deswegen nicht; ich stehe mit ihnen auf gleichem Fuße. Wir sind
Feinde, und jeden Feind der Republik, den ich der Mühe wert halte, werde auch ich,
sofern es in meiner Macht steht, in der nächsten Volkserhebung von nun an töten.
Nur durch Schrecken und Ströme Bluts kann nach diesen Vorgängen die Republik
noch gegründet werden. Wer aber diesen Weg des Schreckens betreten will, der darf
sein Leben nicht höher achten als ein Pfifferling und das Leben der Feinde nicht
höher als Gras. Er muß sich als eine Kraft betrachten, die ohne Herz und Gefühl und
ohne eigenes Leben, nur zum Wohle von Tausenden Einzelne zermalmt, wie ein Mühlstein
die Weizenkörner.

In dieser Richtung bin ich entschlossen, fernerhin mit meiner bescheidenen Kraft der
Sache der deutschen Republik zu dienen.

Dörnach, den 9. Oktober 1848 Fr. Neff, ein roter Republikaner"

Der Ankläger teilte ferner verschiedene Proben aus Flugblättern mit, die man
bei Neffs Gefangennahme bei Breisach packweise in seinem Koffer gefunden hatte.
In einem solchen Blatt, das an die

-elenden Brudermörder und an die braven republikanisch gesinnten Soldaten in
Baden"

gerichtet ist, sagt er zu den ersteren, also zu den Soldaten, die bei Staufen auf
die Freischaren geschossen haben:

„Auf euch allein komme der Fluch des Volkes, und wie ein Gespenst soll das Elend
des Volkes euer Gewissen verfolgen und nicht ruhen, bis euch die Qual getötet hat.
Jeder Bissen Brotes, den ihr esset, sei ein Gift, das euch die Seele in dem Leibe zerstöre
. Nicht eine bloße Redensart soll dies sein. Weib, nimm Arsenik und Blausäure
und vergifte ihnen ihre Speise und ihre Getränke. Mann, greif zu Dolch und Schwert

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