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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 3/4.1973
Seite: 181
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-03-04/0075
Diese Zeit von April 1848 bis 11. Mai 1849 hat ihn bei der Urteilsfindung
am stärksten belastet. Besonders seine Druckerzeugnisse aus der Schweiz haben
auf die preußischen Militärs als Richter ihre negative Wirkung nicht verfehlt.
Was warf nun aber der Ankläger dem Angeklagten als hochverräterische Handlungen
nach dem 11. Mai vor? Neff war noch am gleichen Tag von Paris über
Straßburg in seine Heimat geeilt und begab sich von da nach Karlsruhe, wo er
sich dem Landesausschuß zur Verfügung stellte. Er wurde in seine Heimat als
„Civil-Kommissär" zurückgeschickt mit dem Auftrag, zunächst deutsche Freiwillige
in der Schweiz anzuwerben. Von seinem Standort Efringen aus erließ er
in Schweizerblättern einen Aufruf an die deutschen Flüchtlinge, nach Baden zu
kommen, um die Sache der Revolution zu unterstützen. Nach Angaben des Anklägers
sollen mehrere hundert „Individuen" in Efringen eingetroffen, von Neff
empfangen und nach Freiburg und Karlsruhe weitergeleitet worden sein. Sie bildeten
später die sogen. „Schweizer Legion" unter Joh. Phil. Becker, der mit
Neff zusammen Ende 1848 in Biel Schuldscheine zu Gunsten der Deutschen Republik
herausgegeben hatte. Struve wollte anfangs Juni mit Hilfe dieser Legion
Brentano stürzen und sich an seine Stelle setzen. Als dieser Versuch mißglückt
war, wurde die Legion ins Unterland geschickt, um in dem Kampf gegen die
preußische Okkupationsarmee verwendet zu werden. Neff machte diesen Zug
vom 5. Juni an bewaffnet in der Eigenschaft als „Kriegs-Kommissär" mit und
erhielt 2000 fl. Staatsgelder, mit denen er die Ausgaben der Kolonne bestritt.
Der Zug führte ihn über Heidelberg, Schönau, Heddesbach nach Durlach und
Rastatt. Durch einen Tagesbefehl J. Ph. Beckers vom 29. Juni — diktiert in
Niederbühl b Rastatt — wurde Neff seines Dienstes in der Legion entlassen
und zur Verfügung des Kriegsministeriums gestellt. Wie schon eingangs erwähnt,
stellte sich Neff nicht seinem „Kriegsminister" zur Verfügung sondern versuchte,
auf eigene Faust via Frankreich die Schweiz zu erreichen. Am 3. Juli erreichte
ihn jedoch bei Breisach sein Schicksal. Dies waren die wesentlichsten Punkte der
Anklage. Ohne Berücksichtigung seiner Tätigkeit 1848, die an sich ja nicht zur
Debatte stand, wäre es dem Ankläger schwer gefallen, für Neff das höchste
Strafmaß zu beantragen.

Nachdem jedoch das Großherzogtum Baden durch den Prinzen von Preußen
von Neustadt a. d. H. in den Kriegszustand erklärt worden sei, müsse der Fall
standrechtlich behandelt und von dem gegenwärtigen Kriegsgericht abgeurteilt
werden. Der Ankläger beantragt abschließend für Neff den Tod durch Erschießen,
da er als Anstifter und Teilnehmer bei dem im Mai ausgebrochenen hochverräterischen
Aufruhr im Großherzogtum Baden erscheine.

Nachdem der Ankläger geendet, hielt der Untersuchungsrichter, Amtsassessor
Bachelin, ein summarisches Verhör mit Neff, legte ihm Druckschriften, Briefschaften
, verschiedene Gegenstände, die bei ihm vorgefunden worden waren,
zur Anerkennung vor, nahm so die ganze Anklage gewissermaßen mit dem
Angeklagten durch und gab ihm damit Gelegenheit, sich über alle Punkte zu
äußern. Darauf folgte das Verhör der geladenen vier Zeugen, unter denen ein
Entlastungszeuge war.

Über das Zeugenverhör war nach Ansicht des Zeitungsmannes nicht viel zu
sagen. Es bestanden nur verschiedene Angaben über die Anzahl der durch Neff
ins Land verbrachten Flüchtlinge, worunter eine wohlorganisierte, aus der Schweiz
kommende Schar von 150—200 Handwerkern war. Nach Neffs Angaben seien
auf seinen Aufruf nicht mehr als etwa 50 Leute aus dem Ausland gekommen.
Selbst der Entlastungszeuge konnte kaum etwas aussagen, was geeignet gewesen
wäre, die Schuld des Angeklagten zu mildern.

Nun hatte der Verteidiger, Hofgerichtsadvokat Biechele, das Wort. Wenn
er auch keinen sehr vorteilhaften Stand hatte, so bemühte er sich jedoch nach
Kräften, der Sache eine für seinen Klienten günstige Seite abzugewinnen. Nachdem
er noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hatte, daß alles,

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