Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 3/4.1973
Seite: 186
(PDF, 22 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-03-04/0080
Die weitere Inschrift:

„Wer so wie Du fürs Vaterland gestorben,
der hat sich ew'gen Ruhm erworben!"

mußte auf Weisung der großherzoglichen Regierung ausgemeißelt werden, sie
wurde 1918 wieder angebracht.

Bezeichnend für die Einstellung der großherzoglichen Behörden noch um die
Jahrhundertwende sind zwei Schreiben des großh. bad. Bezirksamts Lörrach an
das Bürgermeisteramt Rümmingen:

am 20. 3. 1898:

„Nach Mitteilungen in öffentlichen Blättern soll heute Nachmittag oder an einem späteren
Tag am Grabe der im Jahr 1848 (!) standrechtlich erschossenen Näf (!) von
Rümmingen auf der dortigen Begräbnisstätte ein Kranz niedergelegt und damit voraussichtlich
eine Feierlichkeit verbunden werden. Die Sache soll von Lörracher ehemaligen
Parteifreunden des Näf ausgehen.

Es wird aber jede öffentliche Feierlichkeit an diesem Grabe hiermit polizeilich untersagt
und der Ortspolizeibeamte von Rümmingen mit dem Vollzug beauftragt mit
dem Bemerken, daß polizeilicher Zwang anzuwenden ist, wenn Teilnehmer dem polizeilichen
Verbot sich nicht fügen sollten. Über den Vollzug ist zu berichten."
am 14. 4. 1898:

„Das Bürgermeisteramt Rümmingen wird beauftragt, die beiden Schleifen, welche von
den Kränzen abgenommen wurden, die auf dem Grabe des standrechtlich erschossenen
Neff von Rümmingen niedergelegt waren, alsbald hierher einzusenden."

Späte Anerkennung

Der Traum von der deutschen Republik wurde erst 70 Jahre nach Neffs
Erschießung Wirklichkeit. In den Wirren der Revolution 1918/19 dachte jedoch
niemand an die Einlösung der „Schuldscheine zu Gunsten der Deutschen Republik",
die 1848/49 von der Gesellschaft Deutscher Republikaner herausgegeben wurden
und die Neff als Agent vertrieben hatte. Sie waren nach den Anleihe-Bedingungen
rückzahlbar mit 5 0/o Zinsen, sobald die deutsche Republik gegründet sei.

Heute — nach 125 Jahren — wird die Erinnerung an die Deutsche Revolution
1848/49 wieder wachgerufen. In Rastatt sollen in einem neu zu errichtenden
Museum Dokumente und Gegenstände über die verschiedenen Aufstände in deutschen
Landen 1848/49 gesammelt werden. Sicherlich wird darin auch Friedrich
Neff aus Rümmingen den ihm zustehenden Platz erhalten.

Quellen:

Abschiedsbrief Neffs an seine Mutter vom 8. 8. 49
Abschiedsbrief Neffs an seinen Onkel Scherer vom 9. 8. 49

Schuldschein der Deutschen Republik vom 1.11.48 (im Besitz der Familie Hügin-

Roßkopf, Rümmingen)
Fahndungsblatt Nr. 106 des Gr. Bad. Corps-Commandos der Gendarmerie vom 15. 5. 48
Bekanntmachung über die Erschießung Neffs vom 9. 8. 49
Neue Freiburger Zeitung, Jahrgang 1849 (Stadtarchiv Freiburg)

Schreiben des Gr. Bezirksamtes Lörrach an die Gemeinde Rümmingen vom 20. 3. und
14. 4. 1898

Revolutionäre — Der Aufstand des Jahres 1849 und seine Folgen im Markgräflerland —

von Theodor Scholz, 1926
Chronik der Gemeinde Rümmingen von 1967

186


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-03-04/0080