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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-06/0009
Gewißheit als auch der Ungewißheit der Todesstunde und in der Hoffnung auf
die ewige Vergeltung, zu ihrem Seelenheil und dem ihres Mannes, des genannten
Herrn Otto, und zum Seelenheil ihrer Eltern und Ahnen, in Anwesenheit und
unter Zustimmung ihres Gemahls Otto, dem genannten Bruder Johannes, ihrem
Blutsverwandten, im Namen des genannten Prämonstratenserordens fünf Juchert
von ihrem Acker, im Banne und Dorfe Wyhlen gelegen, genannt Hofacker, neben
der Quelle daselbst, in der Diözese Konstanz, sowie das Patronatsrecht der
Kirchen Wyhlen und Nollingen, nebst den Einkünften von 60 Mark, welche diese
beiden Kirchen alljährlich zu bezahlen haben.

Ebenso übergibt die bereits genannte Frau Berchta mit Einwilligung ihres
Gemahls Otto, alle ihre beweglichen und unbeweglichen Güter im Banne der
genannten Dörfer Wyhlen und Nollingen, die jährlich 80 Malter Frucht abwerfen,
neben allen ihren Einkünften und Rechten daselbst, jedoch unter Vorbehalt der
Nutznießung der genannten Güter für sich und ihren Gemahl Otto auf Lebenszeit.

Aber an den fünf Juchert Acker und dem Patronatsrecht der genannten Kirchen
behält sie für sich und ihren Gemahl nichts vor, sondern dieselben sollen auf
Johannes zu dem obengenannten Zwecke übergehen, und zwar in den vollen
Besitz, zu seinem Gebrauch, zu seinem Genuß und seinem Betrieb, so daß nie
etwas von den genannten beweglichen und unbeweglichen Gütern irgendwie auf
ihre Erben übergehen könnte.

In diese Schenkung aber ist eingeschlossen, was der genannte Bruder Johannes
auf unsere Bitte schon seit langem auf Weisung seines Abtes versprochen, und
wozu er sich auch verpflichtet hat, nämlich innerhalb Jahresfrist ein Kloster zu
errichten, d. h. ein Haus und eine Kapelle, damit Brüder an dem genannten
Orte wohnen können. Dort soll er sich mit noch einem Priester und einem Laienbruder
zur Besorgung des Gottesdienstes niederlassen. Wenn aber, was wohl möglich
ist, die Einkünfte an jenem Orte sich mehren sollten, dann müßten daselbst soviele
Brüder des Ordens eingestellt werden, als von diesen Einkünften unterhalten werden
können, und zwar so lange, als mit Hilfe der göttlichen Gnade Kloster und
Convent an dem genannten Orte leben und ihre Regel beobachten können. Auch
will genannte Frau Berchta und hat bestimmt, daß alle Güter, die sie dem Haus
und der Kapelle geschenkt hat und noch künftig schenken wird, mit all ihrem
Erträgnis, samt ihrem Nutzen und Vorteil dem Kloster und allen Personen, die
darin dem Herrn dienen, verbleiben. Auch soll das Kloster dem Prämonstratenser
Abt gehorchen und ihm unterstellt sein, wie auch die anderen Kirchen seines
Ordens ihm unterstellt sind.

Und außerdem, Herr Prämonstratenser Abt, machen wir Offizial Euch kund,
daß sowohl Adelige, wie Kanoniker und Bürger der Stadt Basel vorhaben, ihre
Güter zu der genannten Stiftung, welche eine Meile unterhalb Basels am schönsten
Platze der Gegend gelegen und Himmelspforte heißen soll, hinzuzufügen, wenn
Ihr Euren Rat, Eure Hilfe und Beistand dazu verwenden wollet. Auf Bitten der
Beteiligten haben wir zur Bekräftigung des Geschehenen das Siegel unserer Kurie
aufgedrückt. So verhandelt und geschehen zu Basel im Jahre und am Tage wie
oben, unter Anwesenheit folgender Zeugen: Bruder Johannes von Tobelheim;
Bruder Ulrich von Überlingen vom Orden des hl. Johannes; Priester Johannes
Ircher; Johannes von Menheim; Meister Johannes, Küchenmeister; Bruder Johannes
, Konverse aus Klingenthal, und noch einer Reihe anderer glaubwürdiger
Zeugen.)

Die Tatsache, daß der damalige Pfarrer von Wyhlen, Werner, Truchseß von
Rheinfelden % ein Bekannter der beiden Stifterinnen war, trug bestimmt auch
dazu bei, daß das neue Kloster in Wyhlen errichtet wurde.

Dieser Werner, Pfarrer von Wyhlen, war der Sohn Heinrichs IL, Truchseß von
Rheinfelden (26. 10. 1244—24. 7. 1304) und erhielt im Jahre 1303 die Pfarrei
Wyhlen zugesprochen. Werner war bis etwa zum Jahre 1327 Pfarrer von Wyhlen,

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