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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-06/0012
und Johannes dem Evangelisten weihte, errichten. Hugo berichtete allerdings in
seinen Annalen (s. Literaturverzeichnis Buchst, a), daß vor 1340 keine Gebäude
vorhanden waren, die man als Kloster hätte bezeichnen können, so daß anzunehmen
ist, daß die Baulichkeiten damals sehr einfach gewesen sein mußten. Auch
fehlten zu Beginn die Mönche und Chorbrüder, so daß kein eigentlicher Gottesdienst
gehalten werden konnte. Gemäß der Stiftungsurkunde wurde auch für den
Anfang nur mit einem weiteren Geistlichen außer Johannes gerechnet und erst
nach und nach sollten — wenn neue Stiftungen erfolgt waren — Mönche in das
neue Kloster übersiedeln.

Viele solcher Schenkungen standen in Aussicht. Ein Priester in Basel hatte der
Himmelspforte bereits sein Haus in der genannten Stadt übergeben, doch wurden
weitere Schenkungen infolge des Vorgehens der Abtei Rüti zunächst nicht ausgeführt
. Zuerst verlangte Abt Johann II. von Rüti, daß das neue Kloster ihm
unterstellt werden sollte, was aber bedeutet hätte, daß die Himmelspforte alljährlich
an die Mutterabtei eine ansehnliche Geldsumme abzuführen gehabt hätte.
Abt Johannes von der Himmelspforte lehnte dies sofort ab und wurde nun kraft
der Gehorsamsverpflichtung von seinem Nachfolger nach Rüti gerufen. Als Johannes
auch dieser Aufforderung keine Folge leistete, verhängte der Vorsteher von
Rüti den Kirchenbann über ihn, jedoch verstand Johannnes es sehr gut, mit Hilfe
seiner einflußreichen Verwandten diesen Schritten zu begegnen.

Am 20. März 1304 wandten sich Ritter Otto Münch in Basel und seine Gemahlin
Bertha, eine der Stifterinnen, auf Bitten von Abt Johannes an den
Generalabt Wilhelm von Premontre und baten diesen, die Himmelspforte in den
Prämonstratenserorden aufzunehmen und das genannte Kloster dem Abt von
Bellelay im schweizerischen Jura (Kanton Bern) zu unterstellen.

Abt Wilhelm kam dieser Bitte sofort nach und schrieb am 14. April 1304
(„datum feria III. post misericordiam domini") an Bischof Heinrich II. von
Konstanz (1293—1306), daß er das Kloster Himmelspforte mit allen bisherigen
und zukünftigen Rechten und Besitzungen in seinen Orden aufgenommen habe
und den Bruder Johannes von „Rinvelden" zum Abt ernannt habe und ersuchte
den Bischof, demselben „curam dicti monasterii libere converre", damit die Mönche
an der Abhaltung des Gottesdienstes nicht gehindert seien. Diese Bitte wurde von
Bischof Heinrich umgehend erfüllt. Der Generalabt gewährte außerdem den Stiftern
und Wohltätern der Himmelspforte die Teilnahme an allen geistlichen Gütern
und Ablässen, die Papst Urban IV. dem Prämonstratenserorden verliehen hatte.
Diese Urkunde wurde dem Kloster am 23. März 1310 nochmals beglaubigt von
Bischof Gebhard von Konstanz (1306—1318), dem Dompropst zu Straßburg,
dem Domschatzmeister zu Konstanz und dem Offizial der Diözese Konstanz.

Johannes hatte nun sein Ziel erreicht, aber der Abt von Rüti zeigte sich mit
den Entscheidungen des Generalabtes von Premontre und des Bischofs von Konstanz
nicht einverstanden und versuchte mit allen ihm zur Verfügung stehenden
Mitteln gegen Johannes vorzugehen. Er schrieb aufreizende Briefe an die Dekane
von Basel und Riehen und an die Klöster im Umkreis, bezeichnete den Abt der
Himmelspforte als Eindringling und Apostaten und verlangte, diesen gewaltsam
zu entfernen. Außerdem erklärte er die Stiftungen an die Himmelspforte für
ungültig.

Ritter Otto Münch zu Basel wandte sich am 14. September 1304 nochmals
an den Generalabt von Premontre, dankte diesem zuerst für die Aufnahme der
Himmelspforte in den Orden des hl. Norbert und für die Erlangung der bischöflichen
Bestätigung, sodann beschwerte er sich über das Verhalten des Abtes von
Rüti, der die Stiftung seiner Gattin vernichten wolle. Dieser Brief hatte so großen
Erfolg, daß der Generalabt dem Klostervorsteher von Rüti jede weiteren feindseligen
Aktionen gegen die Himmelspforte unter der Androhung der Strafe des
Kirchenbannes verbot. Damit war der Streit zwischen den beiden Klöstern beigelegt
; die Urkunden von Rüti erwähnen seltsamerweise diese Vorfälle nicht.

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