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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-06/0016
1321 dem Deutschordenskomthur Peter von Stoffeln in „Bivchain" (Beuggen)
den vierten Teil eines Hofes in Wyhlen, den ein gewisser Strebel bebaute, sowie
4 Schupposen in Nollingen und einen Teil des Kirchensatzes der Kirchen von
Wyhlen und Nollingen und erhielt dafür folgende Güter und Rechte:

a) den achten Teil eines Hofes in Wyhlen, der einen jährlichen Betrag von 6V2
Viernzeln Weizen, 5V2 Viernzeln Hafer, 4 Hühner und 33 Eier brachte;

b) den bisher vom Deutschordenshaus Beuggen innegehabten Teil des Kirchensatzes
der Kirche zu Wyhlen;

c) Besitzungen in „Villis Schalbach" (Schallbach), die einen jährlichen Nutzen
von 5 Viernzeln Korn, 8 Viernzeln Hafer, 7 Hühnern und 66 Eiern brachten;

d) Ländereien in Rickenbach (Kreis Waldshut) mit einem Jahresertrag von 6
Viernzeln Weizen, 3 Viernzeln Hafer, 9 Hühnern und 90 Eiern;

e) Güter in „Hammikon" (Hämikon bei Hitzkirch), die einen jährlichen Nutzen
von 2 Viernzeln Weizen, 1 Viernzel Hafer, 3 Hühnern und 30 Eiern abwarfen;

f) zwei Felder in Nollingen mit einem jährlichen Gewinn von 3 Viernzeln Weizen
und 2 Viernzeln Hafer;

g) Besitzungen in „Nidern Toesenbach" (Niederdossenbach, Kreis Lörrach) und
„Ittikon" (Ittingen bei Basel) mit einem Jahresertrag von 8 Viernzeln Weizen,
2V2 Viernzeln Hafer (nach Rheinfelder Maß).

Dieser Gütertausch fand das Einverständnis von Abt Johann von Weissenau
und Berthold von Bucheck, Landkomthur des Deutschordens im Elsaß und
Burgund.

Mitte oder Ende September des genannten Jahres überließ der Abt der Himmelspforte
dem Deutschordenshaus in „Bugheim" ein Viertel des Kirchensatzes in
Wyhlen.

Am 2. Oktober 1321 ließ Abt Hermann sich von Beuggen nochmals verschiedene
Güter als Erblehen geben: 3 Schupposen in „villa Nollingen", 1 Juchart
Ackerland „in banno ville Wilon an Pfennighaldun", V2 Juchart Kulturland „bi
dem Serunse", 2 Juchart Ackerland „in Kumlinstal", ferner 3 Juchart beim „Hof-
acker" in der Nähe des Klosters, außerdem IV2 Juchart an sonstigen Orten in
Wyhlen gegen einen Jahreszins von V2 Viernzeln Wachs. Am 22. Oktober 1321
bestätigte der Generalabt Adam von Premontre diesen Gütertausch.

Das Deutschordenshaus in „Beukheim" erhielt am 1. März 1325 sodann die
1321 getauschten Grundstücke gegen einen Jahreszins von 50 Viernzeln guten
Spelzes aus dem „Wilener Zehnten" wieder zurück und überließ am 6. Juni 1325
dieselben Güter mit Einverständnis des Landkomthurs Wolfrad von Nellen-
burg wiederum der Himmelspforte als Erblehen.

Hugo beschuldigte Hermann in seinen Annalen wohl zu Recht, daß dieser
durch seine Tauschgeschäfte das Kloster fast dem Untergang nahe gebracht hatte.

Obwohl Abt Johann von Weissenau der Vorgesetzte des Klosters Rüti war,
wird er doch in einigen Urkunden auch als Vorgesetzter der Himmelspforte erwähnt
, da das Wyhlener Kloster allgemein als Tochterstiftung von Rüti angesehen
wurde.

Das Wappen von Abt Hermann zeigte einen stehenden Abt, der in der linken
Hand den Abtsstab hielt, mit der Umschrift „S. ABB ATIS PORTE COELI". Eine
Madonna mit dem Kinde, welche auf besterntem Grund mit der Umschrift „S.
CONVENTUS PORTE COELI" saß, bildete das Klostersiegel. Nach dem Tode
Hermanns wurde

Heinrich I. (ca. 1325—ca. 1334)

neuer Abt der Himmelspforte, der schwer unter der finanziellen Not des Klosters
zu leiden hatte.

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