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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-06/0021
träger zur Rückgabe der Grundstücke an die Himmelspforte zu bewegen, notfalls
unter Anwendung der kirchlichen Strafen.

Am 18. November des gleichen Jahres fertigte der Offizial des Basler Hofgerichts
eine Abschrift der obengenannten Urkunde von Papst Urban aus; dasselbe
tat am 8. April 1380 der Offizial des Konstanzer Hofgerichts.

Papst Urban VI. ersuchte am 23. Januar 1378 auf Bitten des Dekans und des
Kapitels des Stiftes zu Rheinfelden den Abt Wilhelm von Himmelspforte, Schulden
einzutreiben, die einige Leute gegenüber dem Stift Rheinfelden hatten.

Einige Wochen später, am 20. Februar 1378, bestätigte Heinrich III. von
Brandis, Bischof von Konstanz (1357—1383), auf Bitten des Abtes Wilhelm von
Himmelspforte dem Kloster die Bulle des Papstes Urban IV. (1261 —1264), wonach
dieser dem Prämonstratenserorden verschiedene geistliche Güter und Ablässe
gewährte, und zwar in der Fassung von 1310. Außerdem befahl Bischof Heinrich
allen seinen Untergebenen im riesigen Bistum Konstanz (gegründet im 6. Jahrhundert
), sich streng nach dieser Bulle und deren Bestätigung für die Abtei Himmelspforte
zu richten. Am 3. März 1385 beglaubigte der Offizial des Konstanzer Hofgerichts
auf Veranlassung des Abtes Hermann der Himmelspforte nochmals die
Gültigkeit der Bulle des Papstes Urban IV. über die Ablässe für den Prämonstratenserorden
.

Landvogt Johannes von Lin mußte am 4. Februar 1385 helfend eingreifen, als
der Abt „zu der Himelport bei Wilon" mit den Bürgern Rudi Sigrist von „Wilon"
und Heinrich Orab von Inzlingen wegen nicht bezahlter Zinsen in Streit geriet.

Auch mußte der Abt im Jahre 1387 in Basel die Rechte der Himmelspforte
auf ein Haus in Basel verteidigen, welches dann am 17. Juli des gleichen Jahres
auf Vorschlag des Schreibers Johannes Biberlin öffentlich versteigert wurde.

Für den 6. April 1376 stiftete die Familie des Abtes einen Jahrtag für Wilhelms
Vater und Schwester Agnes.

In einer Bulle vom 16. April 1382 wurden Abt Wilhelm, der Archidiacon von
Basel sowie der Thesaurar von Straßburg von Papst Clemens VII. (des Avig-
noneser Gegenpapstes) beauftragt, einer Bestimmung des Papstes Bonifatius VIII.
(1294—1303) vom 31. Mai 1302, daß für Geldstrafen kein Interdikt verhängt
werden dürfe, in Basel Nachdruck zu verleihen. Wie die meisten Klöster am
Oberrhein und wie der Bischof von Basel bekannte sich auch der Abt der Himmelspforte
zu dem in Avignon residierenden Gegenpapst.

Aus einer Verfügung des Generalabtes von Premontre vom 28. April 1389
über die künftige Abtswahl in der Himmelspforte ist zu entnehmen, daß Abt
Wilhelm an seinem Lebensende an einer schweren Krankheit litt, von der man
keine Genesung erwartete. Wilhelm starb dann auch noch im gleichen Jahre; Hugo
verschiebt in seinen Annalen den Zeitpunkt des Todes um ein Jahr, was gemäß
der vorhandenen Urkunden aber nicht stimmen kann. Nachfolger wurde nun

Johannes IL (1389—1400),

welcher schon am 20. Mai 1389 von Abt Johannes II. von Bellelay dem Bischof
von Konstanz mit der Bitte um Bestätigung der Abtswahl vorgestellt wurde. Der
Klostervorsteher von Bellelay hatte sich sofort nach dem Tode Wilhelms in Begleitung
eines anderen Ordensmitgliedes zur Himmelspforte begeben und dort
eine Abtwahl durchführen lassen, wie es der Generalabt in seinem Brief vom
28. April 1389 vorgeschrieben hatte -).

Bei der Wahl dieses Abtes kommen einige Zweifel auf, denn die Prämonstra-
tenser-Annalen bezeichnen Johannes als „Johannes Ochsen" aus Basel, welcher
im Jahre 1399 gestorben sein soll. Darauf soll ein Johannes Buttel unter Mitwirkung
des Abtes Johannes IV. von Bellelay Vorsteher der Himmelspforte

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