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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-06/0024
Johann IV.,

dessen Regierungszeit nicht bekannt ist; den vorhandenen Urkunden zufolge
müßte er wohl die Himmelspforte von 1405 bis 1414 verwaltet haben. Genannt
wird er in einer Bulle des Papstes Gregor XII. vom 19. Dezember 1406, worin
er angewiesen wurde, die Pfarrkirche in Kirchberg in das St. Martinsstift in Rhein-
felden zu inkorpieren, was Abt Johann am 21. März 1407 durchführte. Hierüber
wurde am 3. Juli 1407 in Kirchberg eine notarielle Beglaubigung angefertigt.
(UBaslL 637, 555)

Am 27. Juni 1409 gab Johann seine Einwilligung zu einem Gütertausch in
Nollingen und am 6. November 1411 wurde der Abt von Papst Johannes XXIII.
(Gegenpapst) beauftragt, dem Benediktinerinnen-Kloster Schöntal (Kanton Baselland
) widerrechtlich vorenthaltene Güter wieder in dessen Verfügungsgewalt zu
bringen.

Von 1413—1420 sollen die Äbte von Bellelay (Heinrich III., 1401—27. 12.
1418, und Heischmann IL, 1418—21. 10. 1426) die Himmelspforte verwaltet
haben, was aber nicht den Tatsachen entsprechen kann, denn in einer Urkunde aus
dem Jahre 1420 wird ein Abt von Himmelspforte genannt. Dieser Abt war

Johann V. (1414?—1426),

dessen Name nur in einer Urkunde vom 28. Oktober 1420 erwähnt wird.

Auf Anstiften eines Richard von Neuenburg überfiel im Jahre 1417 eine burgundische
Bande unter Führung eines Hugolinus das Kloster Bellelay, plünderte
dieses und führte den Abt Heinrich II. (1401—27. 12. 1418) als Gefangenen mit
sich auf die „Ile sur-le-Doubs". Heinrich wurde erst wieder freigelassen, nachdem
er sich durch einen Eid verpflichtete, der Bande große Zahlungen zu leisten. In
der oben erwähnten Urkunde gab Papst Martin V. (1417—1431) dem Abt der
Himmelspforte die Weisung, den Hugolinus und dessen Bande zu bestimmen,
Heinrich von dem Eide zu entbinden, notfalls unter Anwendung der kirchlichen
Strafen, und dem Kloster das geraubte Eigentum wieder zurückzuerstatten. —

Johann wurde 1426 vom Konvent von Bellelay zum Abt dieses Klosters erwählt
. Er übergab aufgrund einer Vollmacht des Generalabtes von Premontre die
Abtei Himmelspforte dem Bruder Heinrich Vallat in Bellelay am 19. Januar 1428.

Heinrich III. (1428—1440)
Diesem Abt wurde auch die Pfarrei Wyhlen übertragen.

Da die Ernennung Heinrichs nicht überall anerkannt wurde, bestätigte der
Prämonstratenser-Prior und Generalvisitator des Ordens in Alemannien, Lothringen
und Burgund, Johannes Toppeti, am 20. August 1432 in Basel Heinrich
als Abt der „Himmelspforte" in „Wylen".

Abt Heinrich geriet 1434 wiederum in Streit mit der Gemeinde Wyhlen wegen
des Weiderechtes und des Klosterbrunnens. Durch eine Änderung und Erneuerung
des Vertrages von 1373 wurde am 22. Februar 1434 eine Beilegung des Konfliktes
erzielt. Dieser Vertrag wurde aber beim Konzil von Basel (1431 —1449) am
4. Februar 1435 von Prokuratoren des Prämonstratenserordens für ungültig erklärt
, während die übrigen Verträge und Briefe des Klosters bestätigt und ratifiziert
wurden.

Der Abt wird ferner erwähnt in einer Urkunde vom 4. März 1435, wonach er
an Magister Johannes, Dekan der Stiftskirche zu St. Peter in Basel, einen Jahreszins
von 5 Viernzeln Spelz und 1 Viernzel Hafer, den einst Abt Andreas an den
Propst und das Kapitel der Stiftskirche St. Martin zu Rheinfelden verkauft hatte,
für 70 Gulden Gold veräußerte.

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