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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-06/0046
Am 3. September 1796 wurden die Franzosen in der Schlacht bei Würzburg geschlagen
und zum Rückzug genötigt, welcher 14 Tage lang dauerte, wobei die
Dörfer auf dem rechten Rheinufer geplündert wurden. Erst am 25. Oktober war
das rechtsrheinische Gebiet befreit, aber sofort rückten österreichische Truppen nach
und besetzten die Vorlande bis Grenzach hinunter. Nach dem Frieden von Campo
Formio 1797 wurde der Breisgau dem Herzog von Modena zugesprochen, kam
aber 1805 im Frieden von Preßburg endgültig zu Baden.

Aber der Frieden dauerte nicht lange; schon 1799 besetzten französische Truppen
unsere Gegend erneut bis zum Frieden von Luneville 1801. In dieser Zeit mußten
Kloster und Ort Wyhlen die Truppen unterbringen, und man muß sich wundern
, daß damals das Kloster Himmelspforte und die Wyhlener Einwohnerschaft
nicht vollständig ruiniert wurden. Nur durch das Opfern aller Ersparnisse und
aller Gegenstände war es möglich, den Forderungen der Franzosen einigermaßen
nachzukommen.

In Wyhlen lagen damals 1 Bataillon Infanterie und 3—4 Eskadronen Kavallerie
. Die Himmelspforte mußte ~2lz der Offiziere nebst der Dienerschaft und den
Ordonnanzen aufnehmen und verpflegen. Nach ihrem Wegzug mußte das Kloster
erst wieder neu mit Pferden und Vieh ausgestattet werden, ebenso mit Fuhrwerken
und anderen Geräten. Die Auslagen der Himmelspforte durch die Einquartierungen
beliefen sich auf 17 193 fl., wovon man für die Wache auf dem Markhof
allein 5 135 fl. aufzubringen hatte. Auch als die Gemeinde Wyhlen den Bürgern
die Einquartierungskosten durch Nachlaß der Steuern ersetzte, wurde jede Entschädigung
oder Steuernachlaß für die Himmelspforte abgelehnt. —

Abt Ambros griff auch während seines Aufenthaltes in der Himmelspforte
— die vorderösterreichische Regierung hatte am 8. Januar 1798 gestattet, daß sich
Abt Ambros mit einer Anzahl Religiösen in der Himmelspforte niederließ —
den Gedanken wieder auf, in dem Priorat eine Klosterschule nach dem Vorbild
der ehemals berühmten Anstalt von Bellelay wieder zu eröffnen. Als der Abt am
2. Mai 1798 die vorderösterreichische Regierung um die Erlaubnis bat, ein solches
Internat errichten zu dürfen, wurde dieses Ersuchen mit folgender Begründung abgelehnt
:

1. sei das Schicksal der Himmelspforte sehr ungewiß und das Priorat könne jederzeit
aufgehoben werden,

2. passe eine solche Schule nach französischem Muster nicht in den Breisgau und
in die vorderösterreichischen Lande,

3. würden die Mönche die deutsche Sprache nur schlecht beherrschen,

4. seien keine finanziellen Mittel für die Errichtung einer solchen Schule vorhanden
.

Die Regierung war eher mit der Gründung einer Taubstummenanstalt einverstanden
, was Abt Ambros aber ablehnte. Als er 1803 erneut wegen der Schule bei
der Regierung vorstellig wurde, erhielt er wiederum eine verneinende Antwort,
worauf die Pläne endgültig fallengelassen wurden.

Am 10. Februar 1803 starb in der Himmelspforte der Prior von Bellelay,
P. Josef Rose. Auch Abt Ambros erkrankte nach dem Weißen Sonntag 1804 so
schwer, daß man mit seinem Ableben rechnen mußte, aber erfreulicherweise erholte
er sich bald wieder. —

b) Die Versteigerung der Himmelspforte

Durch die reichen Gebietsabtretungen an Frankreich waren die deutschen Aristokraten
zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf den Gedanken gekommen, im Besitz
der Kirche einen Ersatz für die verlorengegangenen Gebiet zu suchen und außerdem
sich dadurch noch reichen Gewinn zu holen. So wurden nun die geistlichen
Besitztümer, Stifte und Klöster usw. im Frieden von Luneville 1801 und durch den

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