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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-06/0047
Reichshauptdeputationsbeschluß von 1803 für aufgehoben erklärt und die Fürsten
damit für die verlorenen Besitztümer entschädigt.

Dadurch erhielt die Markgrafschaft Baden z. B. die rechtsrheinischen Gebiete
des Bistums Basel zugesprochen: die Dörfer Istein, Huttingen, Schliengen, Steinenstadt
und Mauchen.

Auch die Himmelspforte sollte in den Besitz Badens übergehen, aber zunächst
machten noch die Malteser (Johanniterorden) Ansprüche geltend, worauf
der Landvogt von Lörrach, von Kalm, den Auftrag erhielt, die Angelegenheit
näher zu prüfen und zu untersuchen. Dieser beauftragte den Vogt von Grenzach
mit diesen Erkundigungen. Der lag aber krank zu Bette und ließ deshalb durch
seinen Schwager, den Grenzacher „Ziel"-Wirt, Kornhauf, Nachrichten in Wyhlen
einholen. Aber auch der Erzherzog Ferdinand von Modena brachte Ansprüche auf
die Himmelspforte vor und ging sogar so weit, daß er durch das Oberamt Nollingen
den Mönchen das Versprechen abnehmen ließ, daß sie sich von jeder Schmälerung
oder Veräußerung des Besitzes der Himmelspforte enthalten würden.

Aber Ferdinand kam zu spät, denn Landvogt v. Kalm hatte schon am 22. November
1803 die Himmelspforte für Baden in Besitz genommen. Abt Ambros
protestierte nicht dagegen, sondern erwiderte auf die Fragen des Landvogtes nur:
„Wohl sei Bellelay im Bistum Basel gelegen und der Abt Präsident der Landstände
gewesen, doch war Bellelay niemals vom Bistum abhängig, und die Himmelspforte
habe auch nie etwas nach Bellelay geleistet. Ich kann nicht entscheiden, ob die
Himmelspforte zur Entschädigung von Baden gehöre. Da noch niemand Besitz
ergriffen hat, widersetze ich mich nicht und empfehle mich und meine Patres der
Huld des Landesherrn."

Die badische Regierung genehmigte am 7. Dezember 1803 das Handeln
v. Kalms, aber schon am 12. Dezember ließ das Oberamt Nollingen im Auftrage
der breisgauischen Regierung das Besitzergreifungssiegel entfernen. Das Bezirksamt
Lörrach protestierte daraufhin beim Abt, der in einem Brief vom 1. Januar 1804
erklärte, der Vogt Karl Deschler von Wyhlen hätte ohne sein Wissen das Siegel
beseitigt.

Der Landvogt ordnete nun an, ein genaues Inventarverzeichnis des Klostergebäudes
anzulegen. Hieraus erfahren wir, wie die einzelnen Räume bewohnt
waren: die 2 Zimmer links vom Eingang waren die Gemächer des Abtes, gegenüber
waren die Wohnräume der Mägde (heutige Bäder), rechts vom Eingang befand
sich die Kammer der Knechte, im äußersten Raum stand der Backofen. Ebenfalls
rechts von der Eingangstüre war das Refektorium mit einem Nebenzimmer,
auf der anderen Seite die Küche und eine Speisekammer. Im 2. Stock befand sich
das sogenannte Prälatenzimmer, ein großer Saal. Die übrigen Gemächer wurden
von den Mönchen bewohnt. —

Um die Propstei zu retten und vor der Aufhebung zu bewahren, reiste Abt
Ambros im Dezember 1803 einige Male nach Freiburg zur breisgauischen Regierung
. Durch sein Intervenieren bei der Administration erreichte der Abt, daß bis
zum Jahre 1806 alles ruhig blieb, so daß man schon hoffte, die Himmelspforte
würde vor der Säkularisation gerettet. Da man aber doch mit der Aufhebung des
Priorats rechnen mußte, wurde vorgeschlagen, den vorhandenen Besitz unter die
Mönche von Bellelay zu verteilen. Deshalb wandte sich der Abt an den Päpstlichen
Nuntius bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Luzern und erhielt am 18.
Dezember 1804 die Nachricht, daß durch eine päpstliche Verordnung die Mönche
nun persönliches Eigentum besitzen dürften, Schenkungen annehmen könnten und
über ihr Vermögen verfügen dürften.

Da es aufgefallen wäre, wenn alle Mönche von Bellelay in der Himmelspforte
zusammengekommen wären, teilte man je nach dem Aufenthaltsort die
Konventualen in 5 Klassen ein, die jede je einen Bevollmächtigten wählen mußten,
welche am 9. September 1805 zusammentraten. Am 13. Oktober 1805 wurde die
Teilung vorgenommen.

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