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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-06/0048
Der Abt erhielt dabei seinen Abtstab, seine Kreuze und Ringe, einen vollen
Ornat und das Doppelte dessen, was ein Pater erhielt. Jeder Mönch bekam 29
Louisdor weniger 12 Batzen. — Der Abt verwaltete die Himmelspforte weiter
und die Mönche, die im Priorat zurückblieben, führten das Klosterleben weiter
und trugen ihr Ordenskleid, während sich die übrigen um Seelsorgestellen bemühten
. In der Himmelspforte blieben zurück: außer dem Abt P. Ludolf Renaut,
P. Augustin Herzeisen, Bruder Dodo Juingenat, Josef Weber (Kammerdiener des
Abtes), 2 Knechte und 2 Mägde.

Am 6. Juni 1806 begann die Aufhebung der Himmelspforte: badische Beamte
erschienen und machten vom 6.—18. Juni eine genaue Bestandsaufnahme.
Daraus erfahren wir den Vermögensstand der Propstei:

a) Gebäude: das 2stöckige Klostergebäude mit Fruchtboden, gewölbtem Keller,
Vorplatz mit Trotte, die Kirche, die Scheune mit 2 steinernen Giebeln, 2 Ställen
und kleinem Wagenschopf, rechts vom Tore ein Schopf und das Waschhaus.

b) Grundbesitz: 17 Juchert Matten und Gärten, 9 Juchert Acker und Bünde,
3 Juchert in Nollingen, 3 Juchert Reben, 109 Juchert Wald.

c) die Klostermühle: diese hatte abzugeben: wöchentlich 1 Sester Kernen, jährlich
26 Sester Kernen und 26 Sester Mischspelte, 4 Basler Pfund, 7 Hähne, 2 Sack
Kleie. Der Mühlenpächter mußte jeden Herbst den Most trotten und das Holz
für das Kloster aus dem Wald holen. Bei der Übernahme des Mannslehens durch
einen anderen mußten 15 Batzen bezahlt werden.

d) Erblehen: das Erblehen des Johann Schmidt mit 15 Jucharten, das des Anton
Müller mit 1 Juchart Reben.

e) Das Kloster hat das Recht, 2 Kühe und 2 Schweine kostenlos auf die Gemeindeweide
zu schicken.

f) Das Kloster hat Anspruch auf bestimmte Zehnten und auf Bodenzinsen in Wyh-
len, Nollingen, Wintersweiler, Binningen, Inzlingen. Die Deutschordenskom-
turei Beuggen muß jährlich 100 Säckel Korn oder Dinkel liefern.

g) Der Markhof: dazu gehören Wohnhaus mit Keller, eine an das Wohnhaus angebaute
Kapelle, eine ebenfalls an das Wohnhaus angebaute Küche, ein Trotthaus
mit verschiedenen Trotten, eine Scheune mit 3 Ställen, ein Wagenschopf,
eine Gipshütte mit Gipsmühle und Brennofen.

Dazu gehören 57 Jucharten Matten, 110 Jucharten Äcker, 10 Jucharten Reben,
174 Jucharten Wald (1 Juchart = 36 ar, 1 Sester =15 Liter).

h) an lebendem Eigentum besaß die Propstei: 1 Pferd, 2 Ochsen und 2 Kühe.

i) an Kirchengeräten waren vorhanden: 23 Altartücher, 10 Alben, 3 Chorhemden,
20 Reinigungstücher, 2 seidene Tücher als Gewand für das Gnadenbild, 12 Korporalien
, 3 andere Tücher, 4 grüne, 5 rote, 4 violette Meßgewänder, 11 Bursen,
2 schwarze Meßgewänder mit Bursen, 2 Reliquienkästen, 12 Kelchvelen, 2 silberne
Kelche, 1 Messingampel, 4 Messingleuchter, 1 Ziborium (Hostienbehälter).

k) nach den Aussagen des Abtes waren 2 500 fl. ausgeliehen worden.

Die hierauf folgende, von der badischen Regierung beschlossene Versteigerung
der Himmelspforte wurde dreimal angekündigt und zwar in der „Karlsruher Zeitung
", im „Freiburger Intelligenzblatt" und im „Basler Wochen- und Kantonalblatt
", und zwar wie folgt:

„Lörrach, Liegenschaftsversteigerung: Dienstag, den 25., vormittags 9 Uhr,
werden die zur Propstei Himmelspforte und dem nahe gelegenen Maierhof, Markhof
genannt, gehörigen Gebäude und Liegenschaften im Wyhlener und Hertener
Bann, im großherzoglichen Amt Nollingen zwischen Basel und Rheinfelden in
fast gleicher Entfernung von IV2 Stund gelegen, in dem Orte Wyhlen, und zwar
im dasiegen Wirtshaus zum Löwen unter annehmlichen Zahlungsbedingungen
öffentlich versteigert. Die Kauflustigen belieben sich daher, um die angegebene
Zeit sich daselbst einzufinden. Vorher steht es jedem frei, die Verkaufsgegenstände
selbst in Augenschein zu nehmen, welche bei der Himmelspforte in einem ansehnlichen
massiven und modernen Gebäude samt großem gewölbten Keller, Trotten,

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