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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
36.1974, Heft 1/2.1974
Seite: 62
(PDF, 24 MB)
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^W. 7

Basel, Blick von Nordwesten auf die Gartenanlage und die rückwärtige Fassade des
Markgräfler Hofes („Prospect deß margräfischen Baden-Durlachischsn Baiast und Gartens
zu Basel, von sehen! der St. Jobannes Schantz anzusehen."), 1746, Feder über Bleistift,
27,6 x 64,2 cm, St AB, Bilderslg., Falk. Fa 4^2, als Depositum im Wildtscben Haus am

Petersplatz.

nung, die Emanuel Büchel ein Jahrzehnt später von der St.-Johanns-Schanze her
vom Markgräfler Hof und seinem Garten gemacht hatte, ist dieser Anbau deutlich
zu sehen, ebenso wie die kahlen Notwände am Hauptbau, an denen plangemäß
die Flügel hätten ansetzen sollen. Sie wurden nie errichtet (Abb. 7). Wie der
Archivbau von der Straßenseite her sich ausnahm, zeigt zum Teil Büchels lavierte
Federzeichnung von 1762 (Titelblatt).

Es sei hier übrigens vermerkt, daß Basel die Anwesenheit des zu Bruchsal und
im neu gegründeten Karlsruhe tätigen Joh. Carl Hemeling (1702—1737), des Architekten
des Ramsteinerhofs (Rittergasse 17) und vermutlich auch des Gartensaals
des Bäumlihofs (Riehenstraße 394), der Vermittlung des Markgrafen verdankte.

Der Tod bereitete allem Planen des Markgrafen ein jähes Ende. Eine plötzlich
sich einstellende Kränklichkeit, welche zu der angeborenen, beschwerlichen Engbrüstigkeit
kam, die ihn nicht auf ein langes Leben hoffen ließ, veranlaßte ihn,
noch im Sommer 1736 seinen letzten Willen aufzusetzen. Nachdem sein Sohn, Erbprinz
Friedrich, 1732 vorzeitig verstorben war, übertrug er das Erbe seinem unmündigen
Enkel Carl Friedrich, dessen Onkel Carl August dann die Regentschaft
leitete. 1738 erlitt der Fürst einen zweiten Schlaganfall, von dem er sich nicht mehr
erholte.

Mit Carl III. Wilhelm war der letzte badische Markgraf dahingegangen, der
in Basel Hof gehalten hat. Immer seltener wurden jetzt die Besuche von Angehörigen
des Fürstenhauses in der Stadt. Das gute Einvernehmen zwischen den Bürgern
und den Bewohnern des Markgräfler Hofes wurde gestört durch das widerspenstige
Gebaren der markgräflichen Verwaltung, als bei der Einquartierung der
eidgenössischen Truppen, die 1743 dem von der Festung Hüningen bedrohten
Basel während des österreichischen Erbfolgekrieges zu Hilfe gekommen waren,
vier Mann im markgräflichen Palais hätten Unterkunft erhalten sollen "). Da dieser
Versuch, der Einquartierungspflicht sich zu entziehen, nicht der einzige unerfreuliche
Punkt in den Beziehungen zur markgräflichen Verwaltung war, wurde erwogen
, ob das Schirmgeld, das die Stadt aufgrund eines Ratsbeschlusses von 1648
für alle im Besitze adliger Personen befindlichen Liegenschaften zu erheben befugt
war, und das dem badischen Markgrafen bisher erlassen worden war, künftig nicht

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