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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1974-03-04/0019
Aus Dinkelsbühl in Bayern kommt Johann Michael Bauer und verheiratet sich
mit der Witwe des Hafners Andreas Mülgay (1801).

Hans Blödt aus dem Bistum Würzburg verheiratete sich 1601 mit der Tochter
des Hafners Sebastian Schneider. Die Familie Blödt hielt sich ein paar Generationen
in Kandern und gehörte zu den ältesten bekannten Familien überhaupt.

Aus Frankfurt stammte Andreas Mülgay, der sich 1784 in Kandern verheiratete
.

Die meisten Zuzüge sind jedoch aus Württemberg zu verzeichnen:
Martin Sütterlin aus Feuerbach bei Stuttgart 1754
Johannes Bregler aus Münsingen, verh. 1897
Gustav Adolf Scheck aus Münsingen, verh. 1901
Johannes Gaub aus Münsingen, verh. 1890

Fridolin Zahner aus Feuerbach, kommt in die Werkstatt von Hans Küny Anfang
des 17. Jahrhunderts.

Aus dem Nordschwarzwald zugezogen sind folgende Meister:
Gottlieb David Stoffler aus Freudenstadt im Schwarzwald, verh. 1744 in Kandern
Josef Armbruster aus Welschensteinach bei Lahr, verh. 1880
Carl Friedrich Brombacher aus Nonnenweiler, 1880 in Kandern
Vitus Speck aus Oetigheim/Rastatt, verh. 1887 mit der Witwe des Hafnermeisters
Wilhelm Leppert.

Aus dem Hafnerdorf Haueneberstein sind ebenfalls Zuzüge festzustellen. Im
19. Jahrhundert war das Handwerk gerade in solchen spezialisierten Dörfern
überlaufen, so daß die Hafner an anderen Orten Erwerb suchen mußten.
Virgil Buchs 1839
Moritz Buchs 1863

Marzeil Göhringer heiratet die Witwe von Carl Friedrich Blum 1857 in Kandern.

Wie schon aus diesen wenigen Beispielen ersichtlich, blieben die meisten der
genannten Hafnergesellen in Kandern, weil sie in eine der bestehenden Hafnerfamilien
geheiratet hatten. Von den vorübergehend dort arbeitenden Gesellen aus
anderen Ländern sind keine schriftlichen Belege mehr zu finden. Doch kann man
mit Sicherheit annehmen, daß es eine bedeutende Anzahl war, die auf der Wanderschaft
in Kandern arbeiteten, um von den dort ansässigen, gut beleumundeten
Hafnern zu lernen. Offensichtlich war es auch im Laufe der Zeit schwer geworden,
sich als Fremder in Kandern ansässig zu machen, da die alteingesessenen Familien
eifersüchtig ihre Rechte gewahrt hatten und keinen Fremden zulassen wollten.
Wie sehr die Familien untereinander verbunden waren durch Verwandtschaft und
Heirat, ist aus dem Stammbaum auf S. 16 zu ersehen.

V. Die innere Ordnung des Handwerks

Die Beziehungen der Hafner untereinander wurden durch eine übergeordnete
Bruderschaft geregelt. Diese Bruderschaften oder später Zünfte waren gekennzeichnet
durch die Beziehungen und Gegensätze zwischen den Hafnern als Einzelpersönlichkeiten
einerseits und dem Allgemeininteresse der Gemeinschaft andererseits
. Das Wort Zunft, das dem oberdeutschen Wortgebrauch entstammt, umschreibt
ein, zu ordnungsgemäßer Ausübung verpflichtetes Handwerk im Sinne von Vertrag
, Abrede.55) In diesem Vertrag kann man drei verschiedene Interessenrichtungen
verfolgen, die die gesamte Ordnung bestimmen.

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