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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1974-03-04/0023
selbst aus, dessen Vertreter ängstlich einen Kokurrenzzuwachs verhindern
wollten. So zogen die Geldstrafen weiter an und das Feld der Verbote wurde,
freilich auch zu Gunsten des Staates immer weiter ausgedehnt.72) Wie der Ordnung
von 1728 zu entnehmen ist, behielt die Obrigkeit 3/5 der Strafgebühren von der
Zunft ein.7S) Andererseits aber muß man die Verdienste der Markgrafen für das
Handwerk auch würdigen. Wie in kaum einem anderen Land galt in der Markgrafschaft
Handels- und Bewegungsfreiheit für ansäßige und fremde Hafner. Die
vom Markgrafen unterstützte Freizügigkeit konnte dem Handwerk nur zum Vorteil
werden. Obwohl sich die ansäßigen Hafner immer wieder gegen Fremde
sträubten, sind in Kandern vergleichsweise mit anderen Töpferdörfern viele
neue Zuzüge zu verzeichnen. Meister und Gesellen aus der Pfalz, Schwaben, dem
Elsaß und vorübergehend Gesellen aus der Schweiz, sie alle brachten neue Formen
und Arbeitsweisen zu dem alten Bestand hinzu. Meist heirateten diese fremden
Hafner in die ansäßigen Hafnerfamilien ein und fanden so ihren Platz im
Handwerk. Dieser Aufgeschlossenheit für neue Einflüsse hat Kandern seinen guten
Ruf als Hafnerstadt zu verdanken. Sogar über eine allgemeine Notzeit des Handwerks
in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die für viele Hafnerdörfer zum
Verhängnis wurde, konnte sich das Handwerk in Kandern hinweg erhalten. Wie
sich jedoch zu Beginn des 19. Jahrhundert für den Hafnerstand in Kandern und
allgemein die sozialen Verhältnisse änderten, wird aus dem nächsten Kapitel zu
ersehen sein.

Strafgebühren 1604 — 1728



illegales
Ofensetzen

Verkauf an
Händler

Überziehen des
Marktbesuches

Hausieren

Wegbleiben vom
Brudertag

1604

im Belieben
der Zunft







10 Schilling

1661

im Belieben
der Zunft

4 Gulden

4 Gulden

4 Gulden

im Belieben
der Zunft

1728

4 Gulden, bei

Wiederholung

8 Gulden 4 Gulden

4 Gulden

4 Gulden

1 Gulden





Mehrverkauf
über
18 Batzen

Gebrauch

fremder

Hafnererde

Preisüberschreitung
für Öfen

Verkauf an Abwerben
Feiertagen von Gesinde

1604





im Belieben
der Zunft



1 Pfundt

1661









1 Pfundt

1728 18 Batzen 4 Gulden 4 Gulden 4 Gulden 2 Gulden

153


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