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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1974-03-04/0025
Das Handwerksschutzgesetz vom 26. Juli 1897 regelte nach der Einführung
der Gewerbefreiheit und der Abschaffung der Zünfte die Organisation des Handwerks
, das Lehrlingsverhältnis und den Meistertitel. Es werden die Innungen
geschaffen. Nach allgemeiner Vorschrift können diejenigen, die ein Gewerbe selbständig
betreiben, zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen zu
einer Innung zusammentreten. Die notwendigen und freiwilligen Aufgaben der
Innung sind sozialpolitischer Natur. Das Organ der Innung ist die Innungsyer-
sammlung, der Vorstand Repräsentant der Innung. Außerdem gibt es noch einen
Gesellenausschuß. Der Beitritt zur Innung ist freiwillig. Anders verhält es sich
mit der Gründung von „Zwangsinnungen". Nach Durchführung eines Majorisie-
rungsverfahrens ist der Beitritt zur Zwangsinnung behördlich vorgeschrieben. Voraussetzung
für die Errichtung einer Zwangsinnung ist die Zustimmung der Mehrheit
aller Gewerbetreibenden eines Handwerks zum Beitrittszwang. Der Bezirk
der Innung ist so begrenzt, daß kein Mitglied durch die Entfernung seines Wohnortes
vom Sitz der Innung an der Teilnahme des Genossenschaftslebens gehindert
wird.79) Dieser Fall trat jedoch selten ein, da die Handwerker sich meistens freiwillig
zur Wahrung ihrer Interessen einer Innung anschlössen.

//. Entwicklung des Hafnerhandiverks in Kandern seit der Gewerbefreiheit

Gleichzeitig mit der Gewerbefreiheit wird auch die Hafnerzunft in Kandern
1862 aufgelöst und damit alle ihr zugehörigen Verbindlichkeiten. An ihre Stelle
tritt eine Hafnerinnung mit Kandern als Sitz. Der Zunftschild der Innung war
in der Sammlug des Heimatmuseums Kandern, die jetzt aufgelöst ist, zu sehen. 80)

Anscheinend hielt sich diese Innung jedoch nicht bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts
, da 1923 für den Verwaltungsbezirk Lörrach eine Zwangsinnung errichtet
wurde.81) Dieser gehörten auch die wenigen Hafner an, die nach 1923 noch
in Kandern arbeiteten. Weitere Innungs-Akten waren nicht mehr auffindbar.

Wie in anderen Hafnerorten machte sich um die Mitte des 19. Jahrhunderts
auch in Kandern durch das Aufkommen von Fabrikwaren ein Rückgang des Verkaufes
bemerkbar. Die Erzeugnisse fanden wenig Absatz und die Regierung mußte
helfend eingreifen. Nach einer Reihe von Hausindustrien des Oberlandes erhalten
auch die Kanderner Hafner eine staatliche Unterstützung, nicht nur in Form von
Geldzuwendungen, sondern vor allem durch Förderung des „Gewerbefleißes". Man
schickte Gewerbelehrer nach Kandern, die durch Zeichenunterricht den Hafnern
neue Anregungen für ihre Waren geben sollten. Zu dieser Zeit war die Produktion
fast nur auf reines Gebrauchsgeschirr beschränkt, und die Gefahr bestand, daß,
hätten sich die Hafner nicht rechtzeitig auf neue Muster und Formen für ihr
Geschirr umgestellt, ihr Handwerk keine Chance zum Weiterbestehen mehr gehabt
hätte.

Die Korrespondenz zwischen einem solchen Gewerbelehrer und dem Handelsministerium
Kandern gibt ein gutes Bild vom Stand der Hafnerei gegen Ende des
19. Jahrhunderts: „Da die Töpferei, welche in Kandern in ansehnlichem Umfange
betrieben wird, bisher sich auf die Anfertigung gewöhnlichen Geschirrs
beschränkt, wiewohl bei der Vorzüglichkeit des dabei verwendeten Tons, der
Fertigkeit der Töpfer und dem Wahrnehmen nach bezüglich Farbe und Haltbarkeit
vortrefflichen Glasur, welche fast durchweg angewendet werden soll, die
Voraussetzungen geschaffen wären, um auch nach kunstgewerblicher Richtung
hin bessere Waren herzustellen, so haben wir um den dortigen Töpfern eine Anregung
zur Veredelung ihrer Ware zu geben, die Anordnung getroffen, daß von
der Heimberger Majolika, welche derzeit in großer Menge angefertigt wird und
einen stets raschen Absatz findet, eine Sammlung angekauft und in Kandern unter
der Voraussetzung aufgestellt wurde, daß von seiten der Gemeinde auf längere
Dauer eine Räumlichkeit für die Sammlung zur Verfügung gestellt und die
Fürsorge für die gute Instandhaltung der Sammlung übernommen werde. Den

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