http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1974-03-04/0074
12.
Kandern Bericht über die Prüfung der gewerblichen Fortbildungsschule
i. 3. 1895 Kandern us)
(Enttäuschung über fehlendes Interesse der ansässigen Hafner an
einer Fortbildung durch die Gewerbeschule Kandern.)
13.
26. 7. 1897 Handwerkerschutzgesetz 147)
(regelt Organisation des Handwerks. (Innungen)
14.
1923 Zwangsinnnungus)
(Einführung einer Zwangsinnung für den Verwaltungsbezirk Lörrach
).
15.
18. 1. 1935 Verordnung über den Aufbau des deutschen Handwerks U9)
§ 1 „—der selbständige Betrieb eines Handwerkers als stehendes
Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen
und juristischen Personen gestattet."
§ 2 „—in der Handwerksrolle wird nur eingetragen, wer die Meisterprüfung
für das von ihm betriebene oder für ein diesem verwandtes
Handwerk bestanden hat, oder die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen
in einem dieser Handwerke besitzt."
16.
17. 9. 1953 Gesetz zur Ordnung des Handwerks l50)
u. a. traten § 1 und § 2 der Verordnung von 1935 wieder in Kraft;
s. o. 15.)
//. Aufstellung der in Kandern seit 1599 ansässigen Hafner 1S1)
Armbruster, Josef, geb. 1851 in Welschensteinach
Beer, Abraham, geb. in Mühlhausen, verh. 1730 in Kandern
Beer, Sebastian, geb. in Mühlhausen, verh. 1733 in Kandern
Blödt, Hans, aus Abelberg/Bistum Würzburg, verh. 1601 in Kandern
Blödt, Hans IL, geb. 1602 in Kandern
Blöd, Fritz, geb. 1604 in Kandern
Berner, Friedrich, geb. 1752 in Kandern
Blum, Mathias, geb. 1787 in Emmendingen
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