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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1974-03-04/0106
seine Widdumsmeier um 9 Vzl. Dinkel verpachtet. Zuständig bei Streit und Schlichtung
blieb aber bis zuletzt der Patronatsherr; vor allem trat er später in dieser
Eigenschaft gegenüber der anspruchsvollen Geistlichen Verwaltung auf, als man
ihm seinen Anteil am Widdumsholz streitig machte.

Der Widdums-Hof stand noch 1423 am Dorfrand in den Matten der Dorfherren
, später eben auf Rotberg-Gut. Dazu gehörten 1452 521,/2 Juch. Ackerland,
6 Tagwan Matten und 13 Juch. Wald. Von Leonhard Wenk erbte dessen Sohn
Hans Wenk(-lin) das Gut. Hundert Jahre später teilten sich schon mehrere Bauern
in das Lehengut: 1540 Hans Schopferers Erben, Claus Schopferer, Friedlin
Schopferer und Vogt Bammerlin von Holzen; weiter nutzten Lienhart Walchs
Erben und Hagin von Holzen, 1547 dazu Peter Leubin gewisse Anteile. Zweihundert
Jahre danach, 1737, war das seinerzeit „ewige Erblehen" bereits unter 80
verschiedene Besitzer aufgeteilt. Haus und Hof bewirtschaftete und bewohnte 1671
der Vogt Hans Grav.

Als verantwortlichen Einzüger der Widdumsfrüchte für die Pfarrei und die
Haltung des Wucherviehs gebührten dem Hofmeier noch 1688 unbestritten der
Heuzehnten und der Kleine Zehnten zu Holzen. Das Pfarrarchiv in Mappach verwahrt
noch ein altes Zinsbuch, in dem die Meier und Inhaber der Lehenstücke mit
Zinsen vermerkt sind, aber auch die Namen der verschiedenen Pfarrherren. Darin
notierte Pfarrer Cäsar u. a.: „Dieses übelriechende Buch . . . war etliche Jahr kriegshalben
verloren oder in der Kirche versteckt. . . und wurde seinerzeit ao. 1454 mit
dem Widdumsbrief begonnen, aber mit schlechtem Nutzen für die Pfarrherren" geführt
. Wegen der fehlenden, ausgeschnittenen Blätter entschuldigte sich Pf. Cäsar:
„Was ausgeschnitten ist, war nur weiß Papier und aus Mangel desselben in der
Not geschehen".

Mit verschiedenen Vorwürfen und wenig überzeugenden Gründen zog nun nach
den unruhigen Kriegszeiten der Lörracher Spezial Dr. Adam Wild das Widdum-
Gut 1711 von der Kompetenz des „baß" erstaunten Pfarrers von Mappach ab.
Dazu erklärte die Geistliche Verwaltung: die Pfarrei Mappach sei im Vergleich
zum „Stand in Lörrach" zu gut und die Besoldung des Speziais sehr gering, weshalb
man geneigt sei, einen Teil von der Mappacher Kompetenz wegzunehmen
und dem jeweiligen Spezial zu liefern, von Mappach also 9 Vzl. (= 18 Säcke)
Früchte, von Wintersweiler je 1 Malter (= 1 Sack) Dinkel, Roggen und Haber;
dazu noch die Egringer Quart mit 011 Malter Dinkel und 5 Malter Haber. Mit
Besorgnis und „mit scheelen Augen" betrachtete der überrumpelte Geistliche „dieses
Spiel" um seine überlieferten Einkünfte. Die Einwände des Rotberger Amtmannes
in Basel wies das „Löbliche Spezialat in Lörrach" ebenso wenig überzeugend zurück
: „Der vermeierte Erbinteressent und seine beklagten Vorfahren, von welchen
sie ihr eingebildetes Rotberg-Erbrecht selbst herleiten, auf das ihnen (den Pächtern
) von Rotberg nach herkömmlichem Erblehen-Recht verliehenes Widdums-
Hofgut und die darzugehörigen in etlich und Siebenzig Juchert bestandenes Gut
zu größerem Schaden und Nachteil deren von Rotberg, die in hiesiger Gegend
mehrerteils abwesend und stets mit unredlichen Schaffnern versehen gewesen sind,
dermaßen treu- und gewissenlos umgegangen und gehandelt haben, daß vom Hof
und den zugehörigen Gebäuden weder Stumpf noch Stiel mehr anzutreffen ist, und
wie landkundig, auf 80 Besitzer, dabei wohl etliche und 30 fremde, auswärtige,
die Güter durch sträflich angemaßten Verkauf und auf sonstige Weise nunmehr,
sich befinden, unverantwortlich verteilt wurde, was den gutmütigen Herrn von
Rotberg wohl bewogen haben mag, zuzulassen, daß nunmehr die 9 Vzl. Dinkel in
9 abgelegenen Dorfschaften sehr zerstückelt eingesammelt werden müßten.

Streit lösten auch die unsicheren Ansprüche der Röttier Burgvogtei auf das
Widdum-Holz, die 6 Juch. Wald im Loh-Holz, gegenüber den Herren von Rotberg
aus, deren Schaffner sich 1741 beschwerte, weil der Röttier Forstmeister
dieses Waldstück als Röttier Eigentum ansprach, „tractierte" und bereits
beforstete, wo es doch schon seit 1452 als ein Teil des Hof gutes verbrieft sei;
seinerzeit konnten sich der Erbpächter wie der jeweilige Pfarrer darin „beholzen".

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