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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1974-03-04/0107
Als damals der Mappacher Geistliche noch in Bamlach wohnte, wurde ihm für sein
Bauwesen von seinem Herrn von Rotberg jährlich 6 Klafter Eichenholz besorgt.
Als sich mit der Zeit jedoch die Übung gewandelt hatte, wußte man 1714 in der
Gemeinde nicht mehr, wo das „Pfarrhölzli anfange und ende"; es sollte darum
neu vermessen und umsteint werden. Inzwischen hatte sich nämlich das herrschaftliche
„Lohnholz" mit dem neu angelegten Fasanengarten eingeschoben21). Wo
sollte die Gemeinde nun den üblichen Eichbaum, 4 Klafter zum Bauen und 8
Klafter Buchenholz zum Brennen für den Pfarrer schlagen, wo doch kein Stein
und keine Lohe mehr die Grenzen anzeigte?

Lt. Berain der Burgvogtei von 1737 seien 9 von den 13 Juch. Pfarrwald den
Rotberg-Herren 9 Juch. und der Gemeinde 4 Jucherten zugeschrieben, welche
sich nun auch auf den Inhalt des Hertinger Verkaufsinstrumentes vom 25. VI. 1733
beriefen ~), das ihnen weiterhin „cum omni onem" 9 Morgen Wald im Lohholz
zusprach. Falls dieses Zugeständnis aufgehoben werde, würde von Rotberg auch
den Verkauf von Hertingen rückgängig machen. Daraufhin befürwortete der
Röttier Landvogt das Recht für Rotberg auf 9 Jucherten, während die 4 anderen
Jucherten, welche zwar schon von der Herrschaft an 3 Mappacher verkauft
wurden, zurückgekauft werden, wovon 2 Juch. den H. v. Rotberg und 2 Juch. der
Herrschaft Rötteln zufallen sollten. Das größere Stück lag unten am herrschaftlichen
Fasanengarten, und 2 Jucherten grenzten hinten an das Lohholz im
Holzener Bann, wodurch der Welmlinger Weg führte.

Um diese Zeit — 1755 — brach auch der Streit wegen dem Bezug des Kleinen
Zehnten aus, vor allem wegen dem Heuzehnten in gewissen Bezirken. Im
Auftrag des abwesenden Herrn von Rotberg setzte sich dessen Basler Bevollmächtigter
, Johann Conrad Fritz, für seinen Mandanten, den Vogt Tobias Grether,
im Jahre 1755 gegen die „überholten" Rechtsansprüche der Gemeinde und
einiger Bürger durch. Die längst schwelende Rauferei der beiden Rivalen brach
aus, als der junge Tobias Grether mit der Übernahme des Wucherviehs auch den
Zehntanspruch erhob und zwar unter dem Protest von acht seiner Mitbürger,
welche nichts mehr von einem Brief wissen wollten, der im Jahre 1603 vom
damaligen markgräfischen Forstmeister von Rotberg für den jeweiligen Pfleger
des Zuchtviehs vermittelt, und in dem ein gewisser Bezirk Heuzehnten zu Mappach
und Holzen beschrieben wurde. Die Betroffenen meinten, der Vogt Grether
müsse den Inhalt des vermißten Briefes kennen. Sie wiesen dagegen auf ihre gemeinsamen
Voreltern hin, welche im Jahre 1603 mit der Haltung des Munis
beauftragt waren, was der Vogt Grether ja nicht vermöchte. Der alte Grether
habe vor 20 Jahren das Recht „zum Schein" an sich gebracht. Auf den Vorwurf,
sie hätten die Güter teilweise widerrechtlich verkauft und damit auch das Erbrecht
verloren, trotzten sie auf: die genannten Widdumsgüter seien eigentümlich und sie
könnten darüber nach ihrem Belieben verfügen. Nachdem sich der Zorn der
Beklagten auf das höchste gesteigert hatte und die Streitakten angeschwollen
waren, entschied das Oberamt Rötteln am 16. Februar 1756 zugunsten des
Vogts Grether, für das „Recht und die Gewalt des Herrn von Rotberg, nach
dessen freier Wahl er dem anständigsten der Bürger den Wucherstier und den
Heuzehnten vergeben könne".

Noch einmal flammte der Streit in den Jahren 1792 — 1796 in Mappach
zwischen der Bürgerschaft und dem jüngeren Tobias Grether, ihrem Vogt, auf,
nachdem die Gemeinde das Wuchervieh besorgte, der Vogt sich aber weiterhin
weigerte, ihr den Kleinen Zehnten dafür abzustatten. Der von der Familie von
Rotberg beauftragte Administrator Freiherr Münch von Löwenburg, Domdekan
beim Basler Hochstift zu Arlesheim, wollte nun nachweisen, daß Tobias
Grether für sein Bemühen beim Einsammeln der Zinsen und Zehnten den Kleinen
Zehnten empfange, und zwar nur für seine Person und nicht erblehensweise.
Die Gemeinde hatte dem Oberamt eine Beschwerde mit den Unterschriften und
11 (!) zugehörigen Siegeln ihrer Bürger vorgelegt. Doch der Landvogt, Freiherr
von Reitzenstein, entschied zugunsten von Rotberg, da der Gemeinde zuvor noch

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